176 Anwälte für Staatshaftung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter
Kanzlei Prof. Dr. Bernd Schlüter Berlin und Wiesbaden, Jawlenskystr 4, 65183 Wiesbaden 6799.9588506776 km
Recht muss Recht bleiben
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Pflegerecht
Rechtsfragen im Bereich Staatshaftung beantwortet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter
(02.02.2024) Zu einer Auseinandersetzung mit einem Jugendamt über die Finanzierung und Ausschreibung der …
Profil-Bild Jochen Jüngst LL.M.
sehr gut
Jochen Jüngst LL.M.
Jochen Jüngst, LL.M., Schimmelmannstraße 64, 22143 Hamburg 6725.1955300441 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Öffentliches Recht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt Herr Jochen Jüngst LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Staatshaftung
aus 58 Bewertungen Top Anwalt. Mega empfehlenswert, schnelle und kompetente Antwort. Hat mir sehr geholfen. Vielen Dank noch mal aus … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Shehbaz Khan
sehr gut
Kanzlei Shehbaz Khan, Münchener Str. 9, 60329 Frankfurt am Main 6825.6761046772 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Shehbaz Khan unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Staatshaftung
aus 20 Bewertungen The matter was related to job visa (type D) expiry and employer not allowing to join even with a contract in corona … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Juliane Bauer
Dr. Bauer & Partner, Leopoldstr. 244, 80807 München 7117.3491295271 km
Fachanwältin Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Juliane Bauer im Bereich Staatshaftung bietet Beratung und Vertretung
(22.06.2022) gerne wieder!
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schindler
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schindler
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Richte deinen Fokus auf die Lösung, nicht auf das Problem.
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Claudia Schindler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Staatshaftung
aus 29 Bewertungen Wir sind sehr dankbar für die schnelle und kompetente Hilfe von Frau Schindler. Nach Ablehnungsbescheiden wussten wir … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Kozicki
sehr gut
Rechtsanwalt Mark Kozicki
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Str. 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Reiserecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Mark Kozicki im Bereich Staatshaftung bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Durch Empfehung von Freunden/Bekannten bin zu Herrn Kozicki gegangen. Sehr kompetent und professionell !!!! Absolute … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominic Kaiser Maître en droit
sehr gut
Rechtsanwalt Dominic Kaiser Maître en droit
Kaiser Rechtsanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 65, 55124 Mainz 6802.502672891 km
Die ideale Rechtsberatung ist ein Miteinander. Sie ist das Ergebnis einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Staatshaftung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dominic Kaiser Maître en droit
aus 30 Bewertungen Ein Anwalt der Meisterklasse ! Herr Kaiser hat mich mehrmals in emotional aufgeladenen Ausnahmesituationen erlebt und … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
Pohle Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 22, 04275 Leipzig 6983.1723205442 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle für Rechtsfragen rund um den Bereich Staatshaftung
aus 32 Bewertungen Kompetent, fair und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. (26.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatshaftung

Fragen und Antworten

  • Staatshaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatshaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Staatshaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatshaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatshaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Staatshaftung und Staatshaftungsrecht sollen vom Staat verursachtes Unrecht ausgleichen. Vor allem, wenn Beamte einer Behörde rechtswidrig handeln und der Bürger dadurch Nachteile erleidet, kommt die Amtshaftung als Teil der Staatshaftung zum Tragen. Dem Bürger soll nicht zugemutet werden, gegen den einzelnen Beamten in Person vorgehen zu müssen. Schließlich ist nach dem Beamtenrecht sein Dienstherr weisungsbefugt und der Beamte steht in einem besonderen Treueverhältnis zu ihm. Das Staatshaftungsrecht soll zum einen die Durchsetzung einer berechtigten Forderung des geschädigten Bürgers erleichtern, zum anderen den Beamten als Person schützen.

Gesetzliche Regelungen der Staatshaftung und Amtshaftung finden sich vor allem in Artikel 34 Grundgesetz (GG) und in § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haftet der Staat oder die Körperschaft, in welcher der Beamte seinen Dienst tut. Ob Bundesbeamter oder Landesbeamter bzw. je nach Behörde, in der ein Beamter beschäftigt ist, ist für die Staatshaftung beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesland, die Stadt oder Gemeinde verantwortlich.

Staatshaftung bedeutet nicht, dass der Beamte und Angestellte des Staates keine Verantwortung beispielsweise für die Ausstellung von einem Bescheid oder einer sonstigen Diensthandlung übernehmen müsste. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Beamte in Regress genommen werden. Richter sind für ein Urteil nur dann zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihre Pflichtverletzung eine Straftat darstellt. Darunter fallen insbesondere Fälle der Rechtsbeugung nach § 339 Strafgesetzbuch (StGB).

Folgen der Staatshaftung sind vor allem Schadenersatz. Der Bürger bekommt also den Schaden ersetzt, der ihm durch das unrechtmäßige Handeln entstanden ist. Daneben können weitere Ansprüche treten, z. B. auf Folgenbeseitigung oder zukünftige Unterlassung der entsprechenden Handlung. Kann ein Schaden durch die Einlegung von Rechtsmitteln, wie Einspruch oder Widerspruch gegen einen Bescheid oder Klage vor einem Gericht, abgewendet werden, muss der Betroffene diesen Weg wählen. Er kann sich die Haftung des Staates nicht aussuchen.

Bei einem grundlosen Hundebiss durch einen Polizeihund beispielsweise kann der Geschädigte Schadenersatz, wie Behandlungskosten für die Verletzung, und Schmerzensgeld bekommen. Zwar ist im Rahmen der Staatshaftung zunächst der Dienstherr verantwortlich, je nach Verschulden des Hundeführers der Polizei kann er von ihm aber Regress verlangen. War der Einsatz dagegen rechtmäßig, scheidet ein Staatshaftungsanspruch aus.

Staatshaftung gehört zwar zum öffentlichen Recht, sachlich zuständig ist grundsätzlich aber kein Verwaltungsgericht, sondern nach § 71 II Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Landgericht als ordentliches Gericht.

Die in Zeiten der Finanzkrise oft erwähnte Haftung des Staates für Banken oder auch sonstige Unternehmen zählt nicht zum klassischen Staatshaftungsrecht. Hier steht der Staat nicht für in seinem Namen begangenes Unrecht ein. Stattdessen unterstützt der Staat eine in Not geratene Bank oder ein Unternehmen beispielsweise mit einem Kredit, um eine Insolvenz zu verhindern. Hier übernimmt der Staat jedoch mehr oder weniger freiwillig die Verbindlichkeiten und erfüllt ggf. Forderungen der Gläubiger, ohne dass eine eigene staatliche Fehlleistung ursächlich wäre. In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz keine Staatshaftungsverpflichtung.

(ADS)

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