5.693 Anwälte für Tarifrecht | Seite 238

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Profil-Bild Rechtsanwältin Arez Ahmmed-Darwesh
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Rechtsanwältin Arez Ahmmed-Darwesh
Kanzlei Darwesh, Weißhaus Straße 26, 50939 Köln 6674.6579577772 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
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Frau Rechtsanwältin Arez Ahmmed-Darwesh vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Tarifrecht
aus 11 Bewertungen Frau darwesh du bist die beste ich bin so dankbar tausend Dank (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Iur. Dominik Unger
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Rechtsanwalt Dipl. Iur. Dominik Unger
Constance Arbeitsrecht - Dominik Unger, Schützenstr. 8a/b, 78462 Konstanz 6993.5772186831 km
Dein Arbeitsrecht. Unsere Leidenschaft. Moderne Lösungen für die moderne Arbeitswelt.
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Tarifrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dipl. Iur. Dominik Unger
aus 12 Bewertungen Herr Unger hat mich bei Verhandlungen zu meinem neuen Arbeitsvertrag und insbesondere bei dessen Optimierung … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle Brack
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Rechtsanwältin Sibylle Brack
Kanzlei Sibylle Brack, Georg-Wichtermann-Platz 11, 97421 Schweinfurt 6925.817576662 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sibylle Brack für Rechtsfragen rund um den Bereich Tarifrecht
aus 20 Bewertungen Ein echter Profi auf Ihrem Gebiet (22.02.2023)
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Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey
Rechtsanwälte Gellhorn Schneider Fink & Stieg, Ostring 2, 47441 Moers 6628.3576430571 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Tarifrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, mit Frau Fink-Sobirey zusammenzuarbeiten, um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit zu lösen … (26.03.2024)
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Rechtsanwältin Tülay Koçer
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, Blaubach 32, 50676 Köln 6675.1707307164 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Tarifrecht bietet Frau Rechtsanwältin Tülay Koçer
aus 51 Bewertungen Ich bin absolut zufrieden Vielen Dank (11.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tarifrecht

Fragen und Antworten

  • Tarifrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tarifrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tarifrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tarifrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tarifrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Unter den Oberbegriff des Tarifrechts fallen alle gesetzlichen Regelungen des sogenannten kollektiven Arbeitsrechts (auch Kollektivarbeitsrecht), das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften) für die jeweiligen Tarifgruppen grundlegend regelt. Neben dem Tarifvertragsrecht fallen darunter auch das Betriebsverfassungsrecht, das Mitbestimmungsrecht (der Arbeitnehmer) und das Arbeitskampfrecht etc. Das kollektive Arbeitsrecht ist von dem individuellen Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht) zu unterscheiden, das die Rechtsbeziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zum Gegenstand hat.
 
Mitbestimmung

Bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer unterscheidet man zwischen der Mitbestimmung im Unternehmen und der Mitbestimmung im Betrieb.

Die unternehmensbezogene Mitbestimmung ist wirtschaftlicher Art und beschränkt sich auf die paritätische Beteiligung an Unternehmensentscheidungen, zum Beispiel durch die Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.
Die betriebliche Mitbestimmung bezieht sich demgegenüber eher auf soziale und personelle Angelegenheiten und berührt den Bereich des Betriebsverfassungsrechtes, das im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt ist, und die Beteiligung des Betriebsrats an Entscheidungen über das Personal, die Organisation des Unternehmens, Betriebsvereinbarungen und Betriebsratswahlen u.a. erfasst. Bei diesen Angelegenheiten muss der Betriebsrat an den Entscheidungen des Arbeitgebers beteiligt werden, etwa bei einer Einstellung oder Kündigung eines Mitarbeiters. Je nachdem, was das BetrVG bestimmt, ist der Betriebsrat vor der Entscheidung des Arbeitgebers zu informieren, anzuhören, kann die Zustimmung verweigern oder Widerspruch einlegen. Als Interessenvertreter der Belegschaft stehen Mitglieder des Betriebsrats unter dem besonderen Kündigungsschutz des § 15 Kündigungsschutzgesetz (KschG.).
 
Arbeitskampfrecht

Zu dem Tarifrecht gehört auch das sogenannte Arbeitskampfrecht. Der Arbeitskampf ist das Mittel für Gewerkschaften (Streik) und Arbeitgeber (Aussperrung), die Festlegung oder Änderungen von Arbeitsbedingungen in einem Tarifvertrag zu erzwingen.

Verfassungsrechtlich ist das Arbeitskampfrecht in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) verankert. Von der Rechtsordnung werden nur rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen toleriert. So muss während eines noch gültigen Tarifvertrags die Friedenspflicht von beiden Seiten eingehalten werden. Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen ferner die allgemeinen Grundsätze beachten, wie beispielsweise die Verhältnismäßigkeit einer Arbeitskampfmaßnahme.

Für Beamte besteht aufgrund ihres Sonderstatus sogar ein gesetzliches Streikverbot.
 
Streik

Erfolgt ein Streik rechtmäßig, so ruht das Arbeitsverhältnis für diese Zeit. Handelt es sich um einen rechtswidrigen Streik, wird durch die Nichtarbeit eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar und der Arbeitgeber hat neben einem Anspruch auf Schadensersatz auch das Recht zur Abmahnung des Streikteilnehmers oder zur Kündigung. Gleiches gilt für eine rechtswidrige Aussperrung, bei der die Arbeitnehmer dann ihren Lohn (ohne Leistung), Schadensersatz beanspruchen können oder ein entsprechendes Recht zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung haben.
 
Rechtsstreitigkeiten aus dem Tarifrecht werden von den Arbeitsgerichten mit dem Instanzenzug Arbeitsgericht (AG), Landesarbeitsgericht (LAG)und Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Geht es um die Verletzung eines Verfassungsrechts steht zusätzlich der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Verfassungsbeschwerde offen. Gesetzliche Regelungen für Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind insbesondere das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Gerichtskostengesetz (GKG).

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