81 Anwälte für Tierkauf | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Schmidt
Joachim Schmidt, Westerfeldstraße 50 B, 33611 Bielefeld 6713.1438085596 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Schmidt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Tierkauf
aus 45 Bewertungen Danke für die kompetente Beratung! (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Dr. Seiter & Partner, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei, Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst 6666.2583499882 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierkauf bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Profil-Bild Rechtsanwältin Lara Siegmann
sehr gut
Rechtsanwältin Lara Siegmann
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstraße 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Als Anwältin stehe ich Ihnen zur Seite, um Recht und Gerechtigkeit in Einklang zu bringen.
Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Lara Siegmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Tierkauf
aus 26 Bewertungen Sehr kompetenter Rechtsbeistand, der definitiv den Ausschlag zu unseren Gunsten gegeben hat. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Siebel
Rechtsanwältin Nina Siebel
Rechtsanwälte Nina Siebel und Christian Siebel GbR, Dachsweg 3, 27628 Hagen 6652.1185724682 km
Anwälte für Sie
Verkehrsrecht • Pferderecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Tierkauf bietet Frau Rechtsanwältin Nina Siebel
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
Kanzlei Cramm-Behrens, Am Kleinen Teich 2, 30519 Hannover 6771.9799751821 km
Fachanwältin Familienrecht • Pferderecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Tierkauf
aus 58 Bewertungen Frau Cramm-Behrens hat mich wieder einmal super vertreten in meinem Rechtstreit gegen das Landesamt für Soziales. Ich … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Kranepuhl
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin Kranepuhl
tiermedrecht - Anwaltskanzlei Althaus, Feldstiege 102, 48161 Münster 6655.6479413478 km
Recht auf Augenhöhe.
Pferderecht • Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Wettbewerbsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Kranepuhl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Tierkauf
aus 15 Bewertungen Ich bin mehr als zufrieden mit der Beratung durch Herrn Kranepuhl. Meine Anfrage wurde super schnell beantwortet. Auf … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Anwaltskanzlei Alexandra Rapp, Uferstr. 8, 72631 Aichtal 6944.8931831859 km
Familienrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Alexandra Rapp ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Tierkauf
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Dunker
sehr gut
Rechtsanwältin Jacqueline Dunker
Kanzlei Köslich Dunker & Kolleg:innen, Ostertorsteinweg 4-5, 28203 Bremen 6676.6290902724 km
Recht rund ums Tier • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierkauf hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jacqueline Dunker
aus 19 Bewertungen Ich hatte das Glück, die Dienste von Frau Dunker in Anspruch zu nehmen, und ich bin überwältigt von der … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Karsch
Rechtsanwältin Friederike Karsch
Pferderechtskanzlei Friederike Karsch, Greinerberg 14, 81371 München 7119.1502414595 km
Ihre Spezialisten für Pferderecht
Pferderecht • Kaufrecht • Recht rund ums Tier • Zivilrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Tierkauf hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Friederike Karsch
(17.05.2024) Ich war sehr zufrieden. Absolut vertrauenswürdig und sehr kompetente Beratung. Super schnelle Kontaktaufnahme.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierkauf

Fragen und Antworten

  • Tierkauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierkauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierkauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierkauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierkauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Nach einem Tierkauf kann schnell ein Streit zwischen Käufer und Verkäufer entbrennen, wenn das betreffende Tier mit einem Mangel behaftet ist. Jeder gibt dem anderen die Schuld daran, dass das Tier nicht den „Erwartungen" entspricht.

Eins steht jedoch fest: Nach § 90a Satz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist auf Tiere das für Sachen geltende Kaufrecht gemäß der §§ 433 ff. BGB anzuwenden, auch wenn sie keine Sachen sind. Danach hat der Käufer nach dem Tierkauf bei einem „mangelhaften" Tier z. B. die Möglichkeit auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz. In bestimmten Fällen ist auch Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung möglich. Dabei muss aber beachtet werden, dass in der Regel der Käufer nachweisen muss, dass sein Tier bereits bei Gefahrübergang - also dem Erhalt des Tieres - mangelhaft war. Eine Beweislastumkehr kommt aber bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf nach den §§ 474 ff. BGB in Betracht. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag über den Tierkauf geschlossen hat und sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Grundmangel zeigt, das Tier den Mangel also bereits in sich trug, er aber zur Zeit der Übergabe noch nicht in Erscheinung getreten ist. Außerdem darf die Beweislastumkehr nicht mit der Art der Sache oder der Art des Mangels unvereinbar sein. Liegen der Tierkauf und die Übergabe des Tieres z. B. vier Monate zurück, beträgt die Inkubationszeit einer Krankheit aber nur wenige Tage, ist klar, dass der Mangel zur Zeit des Gefahrenübergangs noch nicht existiert hat. Das Recht auf Gewährleistung entfällt im Übrigen mit der Verjährung. Nach § 438 BGB verjähren die Mängelansprüche aus dem Vertrag innerhalb von zwei Jahren.

Häufig ist jedoch unklar, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Unproblematisch sind allein die Fälle, in denen der Züchter mit dem Verkauf der Tiere seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ansonsten muss im Einzelfall geklärt werden, ob der Züchter Unternehmer ist. Zu berücksichtigen ist hierbei unter anderem die Anzahl der Züchtungen und verkauften Tiere, welcher Aufwand mit der Zucht betrieben wird und über welchen Zeitraum hinweg gezüchtet wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht dagegen ist nicht nötig.

Bei einem Gendefekt liegt zwar in der Regel ein Grundmangel vor. Schadenersatz kann aber nur verlangt werden, wenn der Züchter für den Gendefekt einzustehen hat. Das ist der Fall, wenn er die bei der Zucht erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und demnach die geltenden Grundsätze in der Wissenschaft bzgl. der Zucht nicht berücksichtigt hat. Denn: Wer die nötige Sachkunde und Erfahrung hat, kann genetische Fehler verhindern, z. B. durch vorherige Gentests bei den Zuchttieren. Er haftet jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, wenn er eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat. Außerdem haftet er, wenn er von einem Mangel wusste, ihn aber arglistig verschwiegen hat. In Betracht käme auch noch die Nachbesserung, etwa in Form einer Operation. Die ist häufig aber nicht erfolgversprechend. Wenn etwa ein Hund wegen einer Hüftdysplasie operiert werden muss, kann es nämlich passieren, dass es dem Haustier nach dem Eingriff nicht besser geht, weil er unerwünschte Folgewirkungen hat. Kann der Mangel aber einfach beseitigt werden, indem der Verkäufer das Tier beispielsweise für die Dauer der Erkrankung zurücknimmt, aufpäppelt und ihm die verschriebenen Arzneimittel verabreicht, kann eine Nachbesserung Sinn machen.

Auch eine Nachlieferung ist grundsätzlich nicht möglich, hat man doch ein ganz bestimmtes Tier gekauft. Das ganz bestimmte Tier existiert aber nur einmal und kann daher nicht neu geliefert werden. Außerdem wächst das Tier seinem Eigentümer mit der Zeit trotz aller Fehler ans Herz, weshalb die wenigsten Tierfreunde ihren tierischen Begleiter nach dem Tierkauf wieder hergeben würden.

Auch der Tierarzt kann bei einem „mangelhaften" Tier haften. Grundsätzlich wird die Tierarzthaftung bejaht, wenn er z. B. im Rahmen von einem Pferdekauf bei der Ankaufsuntersuchung einen Fehler macht und den Mangel übersieht.

Der Vertrag über den Tierkauf ist an keine Form gebunden. Wer ihn also nicht schriftlich fixiert, riskiert keinen Formmangel und damit auch keine Nichtigkeit des Vertrages. Doch egal, ob ein Haustier oder Nutztier gekauft wird, es muss stets das Tierschutzgesetz beachtet werden. Der Züchter darf daher z. B. nicht in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) festlegen, dass das Tier auf jeden Fall zu kastrieren ist, sofern es keinen triftigen Grund dafür gibt. Es liegt in diesem Fall nämlich Sittenwidrigkeit vor, weshalb der Käufer derartige Klauseln im Vertrag nicht beachten muss.

(VOI)

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