1.154 Anwälte für Treppenlift | Seite 49

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Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser
Dr. Anette Oberhauser Rechtsberatung und Mediation, Sturmstr. 10, 90478 Nürnberg 7012.961633557 km
Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Mediation • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Treppenlift hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. iur. Anette Oberhauser
(17.05.2024) In Zeiten, in denen man Hilfe durch Rechtsbeistand nötig braucht, ist Frau Dr. Oberhauser eine starke Partnerin, die …
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Rechtsanwältin Anke Meinke
Anwaltskanzlei Zabel Meinke, Warnowallee 31C, 18107 Rostock 6806.6583729343 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Treppenlift unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anke Meinke
(10.11.2020) Sehr schnelle Rückantwort und Terminvergabe. Kompetente freundliche Beratung. Ich fühlte mich sehr aufgehoben und …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Treppenlift

Fragen und Antworten

  • Treppenlift: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Treppenlift sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Treppenlift: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Treppenlift umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Treppenlift und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ein Treppenlift ist eine Hilfseinrichtung für Menschen, die aus eigener Kraft keine Treppe mehr bewältigen können. Er wird oft auch als Treppenlifter oder Treppenaufzug bezeichnet und ist in verschiedenen Varianten erhältlich. Neben Sitzliften und Stehliften gibt es beispielsweise auch Plattformlifte. Sie sind für Menschen geeignet, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Ein Treppenschrägaufzug kann bezuschusst werden. Bei welcher Behörde bzw. Einrichtung für die Reha die Förderung beantragt werden kann, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Genauere Informationen, welcher Träger für eine Förderung zuständig ist, geben die Servicestellen gemäß dem Neunten Sozialgesetzbuch, SGB IX.

Zwar ist die gesetzliche Krankenversicherung für einen Treppenlift leistungspflichtig. Ein Zuschuss kann aber beispielsweise über die Pflegeversicherung beantragt werden, wobei in der Regel ein Eigenanteil zu übernehmen ist. Wird ein Treppenlift aufgrund von einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit benötigt, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattungspflichtig. Dient der Treppenaufzug zur Ausstattung eines Arbeitsplatzes, ist die Bundesagentur für Arbeit bzw. der Rentenversicherungsträger für die Kostenübernahme zuständig. Das Integrationsamt übernimmt die Aufwendungen für den Treppenlift, wenn damit ein zusätzlicher Arbeitsplatz für einen schwerstbehinderten Menschen geschaffen wird. Um baurechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte vor dem Einbau von einem Treppenaufzug die für die Bauaufsicht zuständige Behörde kontaktiert und die rechtlichen Vorgaben erfragt werden.

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Einbau von einem Treppenlift können sich auch im Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht ergeben. Hier spielt die Barrierefreiheit eine Rolle. Kann der Mieter zum Beispiel aufgrund der Behinderung ohne einen Treppenaufzug seine Wohnung nicht mehr erreichen, muss der Vermieter den Lifteinbau gemäß § 554a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dulden. Da es sich bei dem Einbau um eine bauliche Maßnahme gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) handelt, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümer erforderlich. Stimmen sie dem Einbau von dem Treppenlift nicht zu, können sie je Interessenlage trotzdem zur Duldung des Lifteinbaus verpflichtet sein.

(WEL)

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