874 Anwälte für Umsatzsteuer | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernhard B. Meiski
Rechtsanwalt Dr. Bernhard B. Meiski
Meiski Rechtsanwälte, Elberfelder Str. 58, 42855 Remscheid 6676.6282033935 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Bernhard B. Meiski unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Umsatzsteuer
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund
sehr gut
Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund
Fachanwaltskanzlei JUDr. Heinz Tausendfreund, Daisendorfer Straße 10, 88709 Meersburg 6998.0479699005 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund - Ihr juristischer Beistand im Bereich Umsatzsteuer
aus 61 Bewertungen Großes Lob für Herrn „Tausendsassa“ Tausendfreund! In der Obhut von Herrn Tausendfreund habe ich mich sofort gut … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Reddemann
Rechtsanwaltskanzlei Reddemann, Friedenstr. 15, 38820 Halberstadt 6872.6250789904 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Umsatzsteuer bietet Frau Rechtsanwältin Vera Reddemann
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Wenzelewski
Rechtsanwältin Anne Wenzelewski
SCHIRP & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.112128616 km
Fachanwältin Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Juristische Fragen im Bereich Umsatzsteuer beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne Wenzelewski
(14.06.2023) Sehr gute, gewissenhafte Anwältin. Habe mich jederzeit gut beraten gefühlt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack
Kanzlei Klaus Edwin Bojack, Teichstr. 17, 58285 Gevelsberg 6678.1657730128 km
Nur wenn Sie als Mandant zufrieden sind, haben wir unsere Aufgabe mit Bravour erfüllt!
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Umsatzsteuer bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack
aus 314 Bewertungen Im Rahmen der Antragstellung, bei Fragestellungen im laufenden Schriftverkehr, sowie bei der Beurteilung des … (17.05.2024)
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Rechtsanwalt Alexander Golzo
Ritzer & Kollegen, Bavariaring 15, 80336 München 7117.9493307507 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Alexander Golzo - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Umsatzsteuer
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schaffrath
Rechtsanwalt Peter Schaffrath
Schaffrath & Metzmacher Rechtsanwälte, Julius-Otto-Str. 6, 01219 Dresden 7082.4640562193 km
Streit ist unproduktiv. Doch wenn ich einen Prozess führen muss, will ich ihn gewinnen.
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Schaffrath unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Umsatzsteuer
(26.03.2024) Der Kontakt wurde vom Anwalt sehr schnell hergestellt, Termin vereinbart und Kompetent beraten.
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Rechtsanwalt Karl Reitmeier
DNK Rechtsanwälte PartGmbB, Adalbertstr. 110, 80798 München 7117.7788777157 km
Erbrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Umsatzsteuer bietet Herr Rechtsanwalt Karl Reitmeier
(27.02.2024) Ich bin den Rechtsanwälten Maximilian Krämer und Karl Reitmeier sehr dankbar für die erfolgreiche Vertretung. Der …
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Rechtsanwalt Oliver Brand
anwaltskanzlei brand, Hawstr. 1a, 54290 Trier 6717.5038960207 km
Wenn der Mandant, der betroffen und niedergeschlagen eingetreten ist, ein Stück aufrechter die Kanzlei verlässt, weil er sich in guten Händen weiß, habe ich alles richtig gemacht.
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Brand ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Umsatzsteuer
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Rechtsanwalt Michael Klemm
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857.3243691468 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Klemm hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Umsatzsteuer
(13.07.2019) SACHLICH NUND FREUNDLICH

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umsatzsteuer

Fragen und Antworten

  • Umsatzsteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umsatzsteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Umsatzsteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umsatzsteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umsatzsteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Umsatzsteuer - häufig auch Mehrwertsteuer genannt - muss grundsätzlich für Umsätze gezahlt werden, wenn ein Unternehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eine bestimmte Leistung - z. B. eine Dienstleistung oder Warenlieferung - im Inland gegen Entgelt erbringt, vgl. 1 I UStG (Umsatzsteuergesetz). Das Entgelt entspricht in der Regel der Höhe des Kaufpreises, den der Abnehmer für die Leistung zahlt.

Bis es z. B. zur Veräußerung einer Ware kommt, muss häufig erst ein langwieriger Produktionsprozess durchlaufen werden. Ein Handwerker liefert etwa die Rohstoffe, der Hersteller produziert die Ware und verkauft sie an einen Großunternehmer. Der wiederum schließt einen Kaufvertrag mit einem Einzelhändler, der versucht, das Produkt an den Verbraucher zu bringen. Jeder einzelne Verkäufer hat hier die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Um eine Kumulation der Umsatzsteuer zu verhindern, kann der Unternehmer aber wiederum für z. B. seinen eigenen Einkauf die sog. Vorsteuer abziehen und mit der Umsatzsteuer verrechnen. Allein der Endverbraucher kann keine Kostenerstattung verlangen. Das bedeutet: Obwohl der Unternehmer rechtlich gesehen grundsätzlich der Steuerschuldner ist, zahlt der Endverbraucher die volle Umsatzsteuer, sog. indirekte Steuer, wenn er die Leistung in Anspruch nimmt, also z. B. einen Schrank beim Möbelhändler kauft.

Übrigens: Umsatzsteuer und Vorsteuer betreffen denselben Geldbetrag. Der leistende Unternehmer nennt ihn jedoch Umsatzsteuer, der Unternehmer, der die Leistung empfängt, bezeichnet ihn als Vorsteuer. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist vor allem, dass der Empfänger eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung vom Vertragspartner erhält. Ist die Rechnung also unvollständig, fehlerhaft oder fehlt sie vollständig, bewirkt der Formmangel, dass ein Vorsteuerabzug von der zuständigen Behörde nicht anerkannt wird.

In den §§ 4 ff. UStG sind die Steuerbefreiungen und -vergütungen geregelt. So müssen Unternehmer etwa für Ausfuhrlieferungen in Drittländer keine Umsatzsteuer zahlen; dagegen bleibt der Vorsteuerabzug möglich. Ferner muss z. B. für ärztliche Leistungen, die der Diagnose, Genesung, Linderung von Krankheiten, der Gesunderhaltung bzw. dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Patienten dienen, keine Umsatzsteuer entrichtet werden. Ein Arzt bzw. Heilpraktiker darf daher auch keinen Vorsteuerabzug tätigen, vgl. § 4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz.

Der Steuersatz beträgt in der Regel 19 Prozent der Bemessungsgrundlage, also des Entgelts, § 12 I UStG. Die Umsatzsteuer kann aber für ausgewählte Waren auf sieben Prozent ermäßigt werden, z. B. Lebensmittel wie Zwiebeln oder Kartoffeln, ein Buch oder auch ein Rollstuhl bzw. eine Gehhilfe. Die Steuer entsteht in der Regel mit Ablauf des sog. Voranmeldezeitraums, in dem der Unternehmer die Leistung ausgeführt hat und nicht mit dem Zeitpunkt, an dem der Leistungsempfänger die Rechnung bezahlt hat.

Die Steuererklärung muss einmal im Jahr abgegeben werden. Unternehmer müssen jedoch mehrmals im Jahr eine sog. Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abliefern und gewisse Vorauszahlungen tätigen. Bei Fragen kann ein Steuerberater bestimmt weiterhelfen.

Kleinunternehmer, deren Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro wohl nicht übersteigen wird, müssen übrigens keine Umsatzsteuer zahlen.

Gerade Händler, die ihre Ware über das Internet bzw. den Versandhandel verkaufen, fragen sich häufig, an welches Land Umsatzsteuer zu zahlen ist. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurde im Steuerrecht daher Folgendes geregelt: Bei der Ausfuhr von Waren innerhalb der Europäischen Union gilt das sog. Bestimmungslandprinzip. Danach muss an das Land, in dem der Konsum stattfindet, Umsatzsteuer gezahlt werden. Wird also z. B. ein in Deutschland hergestellter Schrank nach Frankreich geliefert und dort genutzt, so kann Frankreich vom deutschen Hersteller die Umsatzsteuer fordern. Dagegen ist der Unternehmer bei der Ausfuhr in ein Drittland, wie bereits erklärt, von der Umsatzsteuer befreit.

(VOI)

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