276 Anwälte für Umweltverträglichkeitsprüfung | Seite 12

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Profil-Bild Anwalt Dr. Stephan Paetzold
Anwalt Dr. Stephan Paetzold
Paetzold Avocats, 18, Rue de Tilsitt, 75017 Paris, Frankreich 6482.0140034595 km
Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung bietet Herr Anwalt Dr. Stephan Paetzold
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Giebeler
Rechtsanwalt Peter Giebeler
Rechtsanwalt Giebeler, Am Wall 165-167, 28195 Bremen 6675.7432149607 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Giebeler
(02.09.2021) Zuverlässig und kompetent Sehr gute Rundumbetreuung, wurde immer auf dem Laufenden gehalten!
Profil-Bild Rechtsanwältin Aet Bergmann
Rechtsanwältin Aet Bergmann
bnt attorneys in CEE, Telliskivi 60, 10412 Tallinn, Estland 7139.0470270138 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Umweltrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Aet Bergmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung
(03.07.2023) sehr schnelle Kontaktaufnahme, der Vorgang befindet sich allerdings erst in der Vorprüfung hinsichtlich einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Neumann
Neumann Rechtsanwalt, Weidengrund 29, 44797 Bochum 6665.2220489652 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Neumann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klein
Rechtsanwälte Müßig-Klein & Klein, Frankfurter Straße 10, 53840 Troisdorf 6694.5011875743 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Klein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung
(28.01.2024) Es handelt sicht um ein neues Thema, bei dem kaum jemand Bescheid weiß. Insofern war die Beratung für mich sehr …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Patrick T. Evers
Rechts- und Fachanwalt Patrick T. Evers
DataSEKure Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Weilerstraße 9, 79252 Stegen 6897.680383807 km
DataSEKure – Ihre kompetenten Datenschutz-Experten in Freiburg
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Patrick T. Evers vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
Bartholme · Schilling · Kaiser & Partner - Rechtsanwälte · Fachanwälte, Karlstr. 36, 78054 Villingen-Schwenningen 6930.036703597 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • UmweltrechtÖffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung
(25.08.2020) Herr Bartholme hat sich unverzüglich bei mir gemeldet. Danke vielmals.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Oexle
Rechtsanwalt Jonathan Oexle
Theunissen Rechtsanwaltgesellschaft mbH, Kartäuserstr. 51a, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.6884452207 km
Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jonathan Oexle gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Bastam
sehr gut
Rechtsanwalt Andre Bastam
Bastam Rechtsanwälte, Leipziger Straße 99, 06108 Halle (Saale) 6950.1928842005 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Baurecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Juristische Fragen im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung beantwortet Herr Rechtsanwalt Andre Bastam
aus 11 Bewertungen Herr Bastam hat mir sehr geholfen. Er war immer erreichbar und konnte dafür sorgen, dass mein Arbeitsrechtfall am … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk, Kanzlei Löhr und Kollegen GbR, Solgerstr. 8, 90429 Nürnberg 7012.0273682161 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Baurecht
Im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk
aus 19 Bewertungen Professionalität, Schnelligkeit, Seriosität, Organisation, Menschlichkeit, Respekt und alles, was man von einem … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Düpmeier
Rechtsanwalt Robert Düpmeier
Rechtsanwalt Robert Düpmeier - Kanzlei für Immobilien- und Bankrecht, Sachsenring 43, 50677 Köln 6675.6594020691 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung beantwortet Herr Rechtsanwalt Robert Düpmeier
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Klatt
Rechtsanwalt Alexander Klatt
Kanzlei Alexander Klatt, Simsonstraße 5, 04107 Leipzig 6982.4397861332 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Klatt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Umweltverträglichkeitsprüfung
(10.04.2023) Sehr nett,kompetent mit klaren Aussagen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung

Fragen und Antworten

  • Umweltverträglichkeitsprüfung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltverträglichkeitsprüfung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Umweltverträglichkeitsprüfung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die UVP bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung ist Teil eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens bei der jeweils zuständigen Behörde. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird ermittelt, ob ein Vorhaben nach seiner Errichtung bzw. Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung oder wesentlichen Änderung Auswirkungen auf die Umwelt haben wird, also z. B. die dadurch hervorgerufene Umweltverschmutzung einen Umweltschaden herbeiführen kann.

Dabei ist zu beachten, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bei allen geplanten Vorhaben durchgeführt werden muss, sondern nur, sofern dies in der Anlage 1 zum § 3 I UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) festgelegt wurde. Unter Umständen ist aber zunächst nur eine Vorprüfung durchzuführen, um zu klären, ob das Vorhaben Umweltauswirkungen haben kann, z. B. beim Bau einer Biogasanlage, da deren Emissionen etwa einen Nachbar bei zu geringem Grenzabstand erheblich stören könnten.

Der zukünftige Bauherr muss die zuständige Behörde - z. B. die Baubehörde - davon unterrichten, dass er ein Vorhaben nach § 3 I UVPG plant und bereits die ersten Angaben zum Projekt machen. Die zuständige Behörde prüft sie und ermittelt etwa mit anderen Behörden oder Dritten - das könnte unter anderem ein Sachverständiger sein - bereits grob die möglichen Umweltauswirkungen. Nun wird auch der Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt, worüber der potenzielle Bauherr informiert wird. Der muss im Folgenden die Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen und der zuständigen Behörde die sog. Umweltverträglichkeitsstudie vorlegen. Nun wird das jeweilige Verfahren - z. B. im Baurecht wäre das ein Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung - eingeleitet, in dem die Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt werden muss. Bei dem Verfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt, indem die Unterlagen auch bzgl. der Umweltauswirkungen öffentlich ausgelegt werden und dem Einzelnen das Recht zur Äußerung zugestanden wird. Danach werden die Umweltauswirkungen gemäß § 11 UVPG von der zuständigen Behörde zusammenfassend dargestellt; ferner wird auf Maßnahmen hingewiesen, wie die schädlichen Umweltauswirkungen verhindert bzw. vermindert oder ausgeglichen werden können. Sofern möglich, werden auch Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen. Letztendlich entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung dieser Darstellungen, ob das Vorhaben - eventuell mit einer Auflage - zugelassen wird oder nicht. Aber: Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist lediglich ein unselbstständiger Teil eines behördlichen Verfahrens und entfaltet daher keine Bindungswirkung oder einen Anspruch auf Zulassung des Vorhabens.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient somit lediglich als Mittel zur Entscheidungsfindung. Auch im Bauplanungsrecht wird in § 1a BauGB (Baugesetzbuch) vorgeschrieben, bei der Aufstellung der Bauleitpläne - etwa einem Bebauungsplan - das Umweltrecht zu beachten. Zu prüfen sind also nicht nur Auswirkungen auf den Menschen, sondern z. B. auch auf Pflanzen, Tiere, den Boden, die Luft oder die jeweilige Landschaft. Damit sind bei der Umweltverträglichkeitsprüfung etwa das Umweltschutzgesetz, das Naturschutzgesetz, das Wasserrecht oder auch das Bodenschutzrecht zu berücksichtigen. Sollen etwa wegen des Baus einer Autobahn viele Bäume gefällt werden, muss geprüft werden, welche Folgen der geringere Baumbestand auf die Umwelt hat, z. B. werden so Nahrungs- oder Nistbereiche der Tiere sowie die Landschaft zerstört; ferner könnte die Lärmbelästigung in der näheren Umgebung zunehmen.

(VOI)

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