4.708 Anwälte für Unterhalt | Seite 190

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Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Huppertz
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Huppertz
Rechtsanwalt Kai Huppertz, Alte Linner Straße 129, 47799 Krefeld 6630.6344615692 km
Professionell. Engagiert. Zuverlässig.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz
aus 112 Bewertungen Also, ich bin sehr zufrieden mit Herrn Huppertz 👍 er ist schnell sachlich und sehr kompetent, hat mein Anliegen … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Lorenz
Kanzlei Lorenz, Wallbrunnstr. 36, 79539 Lörrach 6899.0491008661 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Franziska Lorenz im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Eine sehr profesionelle beratung.sie hat sich sehr bemüht zu helfen und auch die menschlichleit klar erkennbar (17.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike von Malottki
Kanzlei Heike von Malottki, Ländgasse 49a, 84028 Landshut 7131.8403409126 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Heike von Malottki bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
(18.07.2020) Schnelle Bearbeitung. Sehr nette Anwältin. Danke nochmal
Profil-Bild Rechtsanwältin Pinar Yagmur
Rechtsanwältin Pinar Yagmur, Knochenhauerstr. 18/19, 28195 Bremen 6675.4001356504 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Pinar Yagmur hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Rühl
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Rühl
Kanzlei Pascal Rühl, Königswarterstr. 77, 90762 Fürth 7005.9658841364 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Pascal Rühl gerne zur Verfügung
aus 74 Bewertungen Herr Rühl ist einfach super gut und war sehr freundlich Dankeschön für Ihre Hilfe (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M.
Rechtsanwälte Dr. Bauch & Kollegen, Frauentorgraben 43, 90443 Nürnberg 7011.7015411032 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Corinna Jung LL.M. gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung zu fairen Konditionen und maximalem Erfolg! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Zwengel
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Zwengel
Haag Leschok Zwengel, Porschestraße 76, 38440 Wolfsburg 6827.3566209784 km
Familienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Julian Zwengel
aus 10 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Anwalt für Familienrecht / Gewaltschutzsache gesucht und bin auf Herrn Zwengel … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wolf
Rechtsanwältin Katrin Wolf
Blanke Meier Evers, Stephanitorsbollwerk 1, 28217 Bremen 6673.9941537593 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katrin Wolf gerne zur Verfügung
(02.04.2024) Ich habe Frau Wolf über Anwalt.de geschrieben und gleich am nächsten Tag einen Rückruf von der Kanzlei erhalten. Mein …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jane Vornberger
Rechtsanwältin Jane Vornberger
KANZLEI VORNBERGER, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg 6862.2860605861 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Jane Vornberger
(07.07.2022) Frau Vornberger hat sich viel Zeit genommen mir meine Möglichkeiten zu erläutern. Ich habe mich gut bei ihr aufgehoben …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
Kuckelkorn Rechtsanwälte, Adalbertstr. 49, 52062 Aachen 6629.6006971759 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
aus 258 Bewertungen Habe gute Erfahrungen und Betreuung gehabt (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY)
colin law, Bahnhofstr. 38, 99084 Erfurt 6922.6378011494 km
Gemeinsam zum Ziel !
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY) bietet im Bereich Unterhalt Rechtsberatung und Vertretung
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Colin ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die schnelle und unbürokratisch Kommunikation finde ich … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Große-Wilde & Partner GbR, Kaiserstr. 15, 53113 Bonn 6694.9081325103 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Große-Wilde ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Songül Bechtum
sehr gut
Rechtsanwältin Songül Bechtum
OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Max-Pechstein-Str. 4, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9228686296 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Songül Bechtum gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Ich habe Frau Bechtum über einen langen Zeitraum an meiner Seite gewusst. Als Hinterbliebene ging es in meinem Fall um … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
Kanzlei Reuter & Wiegand, Friedrichstr. 20, 45468 Mülheim an der Ruhr 6645.143848178 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
aus 17 Bewertungen Wenn man ein Anwalt sucht der schnell und kompetent arbeitet ist man bei Herrn Wiegand genau richtig. Ich fühlte mich … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Uzun Legal, Salzstrasse 20, 48143 Münster 6663.1908061073 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Elif Uzun LL.M.
aus 138 Bewertungen Mit Sitz in Istanbul und hier in Deutschland adäquat, kompetent, professionell, zuverlässig - Sache in Erbrecht in der … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Thies
sehr gut
Rechtsanwältin Bärbel Thies
Rechtsanwälte Göbel & Partner, Düsseldorfer Straße 25A, 40545 Düsseldorf 6647.5555269686 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Bärbel Thies
aus 133 Bewertungen Seit 2021 werde ich in allen rechtlichen Angelegenheiten von der Kanzlei Göbel & Partner gerichtlich vertreten und … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Possin
Rechtsanwalt Lars Possin
POSSIN Anwaltskanzlei, Düsseldorfer Str. 119, 47051 Duisburg 6637.8828087633 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Lars Possin
aus 5 Bewertungen RA Possin hat meine Interessen in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Er hat sich sehr engagiert um … (01.04.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kati Kirschstein
Rechtsanwältin Kati Kirschstein
Kania, Tschersich & Partner Rechtsanwälte mbB, Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal 6669.9159369381 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kati Kirschstein vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Egelkamp
Rechtsanwalt Norbert Egelkamp
Norbert Egelkamp - Rechtsanwalt, Rheiner Str. 11, 48477 Hörstel 6642.9006763764 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Norbert Egelkamp
(24.01.2021) Habe sehr schnell einen Termin bekommen, der aber noch aussteht!
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Britze
Rechtsanwältin Claudia Britze
Anwaltskanzlei Britze, Schmiedestraße 2, 02943 Weißwasser/Oberlausitz 7106.4267806427 km
Orientierung in stürmischen Zeiten
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Claudia Britze bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(07.05.2024) Wir waren sehr nervös und wussten nicht genau, wie das Verfahren ablaufen würde, welche Möglichkeiten wir hatten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Kreft & Kreft, Dürrenberger Ring 20, 49324 Melle 6693.4547777279 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Detlef Langbein
Kanzlei Dr. jur. Langbein, Domplatz 21, 06618 Naumburg (Saale) 6958.7751370425 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Detlef Langbein
aus 6 Bewertungen War sehr zufrieden habe meine Antworten bekommen (18.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Stein
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Stein
Stein & Kollegen Rechtsanwälte, Theaterplatz 6, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.9614131368 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Stein
aus 15 Bewertungen Herr Stein ist ein TOP Anwalt. Ich kann Ihn nur weiterempfehlen. Er war jederzeit für mich erreichbar wenn ich … (19.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Köster
Rechtsanwalt Köster, Dorfstrasse 66, 23714 Malente 6716.0543089781 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Köster gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.