4.731 Anwälte für Unterhalt | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bert Kübler
Rechtsanwalt Bert Kübler
Kanzlei Bert Kübler, Kleine Kartengasse 17, 09456 Annaberg-Buchholz 7064.0867789409 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Bert Kübler
(14.06.2022) Bei Herrn Kübler fühlt man sich sehr gut aufgehoben und kompetent beraten. Die Vertrauens -und Wohlfühlbasis wird …
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Frick-Biber
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Frick-Biber
Rechtsanwälte Dietrich & Kollegen PartGmbB, Marktplatz 13, 87700 Memmingen 7039.6236973377 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Manuela Frick-Biber
aus 29 Bewertungen Auf diese Weise möchte ich mich bei Frau Frick-Biber recht herzlich bedanken. Ich wurde gut beraten und auch über … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller
Rechtsanwaltskanzlei Haferkorn, Heinz-Röttger-Str. 7, 06846 Dessau-Roßlau 6945.0932325266 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Müller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 118 Bewertungen Nach einem kurzfristigen Termin, hat Herr Müller die ganze Korrespondenz übernommen, wir hatten keinerlei Rennereien … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ina Renate Geithner
Rechtsanwältin Ina Renate Geithner
Kanzlei Ina Renate Geithner, Breite Str. 8, 13187 Berlin 6972.3058277288 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ina Renate Geithner
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Müller
Rechtsanwalt Hans-Peter Müller
Müller & Nieder Rechtsanwälte, Schillerplatz 10, 73033 Göppingen 6965.0184835791 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Müller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(10.10.2019) In einer verzwickte Angelegenheit sehr gut beraten worden. Anwaltskanzlei Müller und Nieder würde ich auf jeden Fall …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Horbas
sehr gut
Kanzlei Ralph Horbas, Alexander-Puschkin-Platz 4 d, 01587 Riesa 7039.1180718203 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Ralph Horbas
aus 30 Bewertungen Freundliche und kompetente Beratung So das es ein Laie versteht. (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Meyer
sehr gut
Rechtsanwältin Gudrun Meyer
Kanzlei Gudrun Meyer | Rechtsanwältin Fachanwältin, Königstor 23, 34117 Kassel 6810.0181193852 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gudrun Meyer
aus 32 Bewertungen Frau Meyer, ist eine Anwältin, die sich durchsetzt und mit einem als Team fungiert. Ich fand sie sehr gut und möchte … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Gabriel
sehr gut
Rechtsanwältin Bianca Gabriel
Bianca Gabriel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Viktoriastraße 28, 68165 Mannheim 6847.9717430595 km
Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bianca Gabriel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 33 Bewertungen Besser kann es nicht sein (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Herzog
Rechtsanwältin Nicole Herzog
Meindl, Kitzinger, Dr. Krimmel, Wunsch, Obermeier Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rennweg 119a, 84034 Landshut 7130.101727276 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Herzog ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(14.06.2023) Während des Kaufs eines Fahrzeuges ist ein Mangel aufgetreten. Frau Herzog vertritt mich in diesem Fall. Eine überaus …
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalia Chakroun
sehr gut
Rechtsanwältin Natalia Chakroun
Rechtsicher, Steinbergerstr. 1, 50733 Köln 6673.6133438124 km
Rechtliche Vertretung steht Jeder*m zu und muss nicht teuer sein. Wir finden immer gemeinsam eine Lösung!
Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natalia Chakroun bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 156 Bewertungen Vielen Dank an die schnelle, ausführliche und sehr freundliche Auskunft und Beratung zu meinem Sachverhalt. Darüber … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Trost
Rechtsanwalt Heinz Trost
Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Am Bahnhof 6, 66822 Lebach 6752.6120890763 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz Trost ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Funda Altun-Osterholt
sehr gut
Rechtsanwältin Funda Altun-Osterholt
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich meinen Mandanten nach einer Trennung vertrauensvoll beratend und im Scheidungsverfahren mit der erforderlichen Durchsetzungskraft zur Seite.
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Funda Altun-Osterholt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 50 Bewertungen Ich wurde sehr gut und sehr kompetent beraten. Man versteht, worum es geht, da Sachverhalte sehr gut erklärt und … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schwarz
Kanzlei Matthias Schwarz, Schleusberg 4-6, 24534 Neumünster 6691.7490589845 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Schwarz gerne zur Verfügung
(26.01.2021) Es gab eine schnelle und verständliche Antwort...
Profil-Bild Rechtsanwalt Ömer Özkan
sehr gut
Rechtsanwalt Ömer Özkan
Rechtsanwaltskanzlei Ömer Özkan, Oranienstraße 20, 65185 Wiesbaden 6800.3958760093 km
Migrationsrecht • Medizinrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ömer Özkan ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
aus 11 Bewertungen Ich habe bis jetzt sehr sehr gute Erfahrungen mit Herrn Özkan gemacht. In einer Angelegenheit im Familienrecht hat er … (14.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Thiele
Rechtsanwältin Cornelia Thiele
Rechtsanwaltskanzlei Thiele & Thiele, Max-Josefs-Platz 25, 83022 Rosenheim 7170.6907375491 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Thiele gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Schwarz
Rechtsanwälte Reimund • Gittel • Schwarz, Wallstr. 16, 71364 Winnenden 6939.5473699263 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Timo Schwarz
aus 23 Bewertungen Herr Schwarz hat mich in meiner Kündigungsschutzklage betreut. Seine Kenntnisse im Arbeitsrecht und seine Fähigkeit … (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Hapke-Lenz
sehr gut
Rechtsanwältin Silvia Hapke-Lenz
Kanzlei Silvia Hapke-Lenz, Steinerner Steg 6, 74523 Schwäbisch Hall 6947.4548038744 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Silvia Hapke-Lenz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 95 Bewertungen Frau Lenz ist sehr freundliche, kompetente, hilfsbereite und sehr nett. Ich war sehr zufrieden. (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Werler
Rechtsanwältin Claudia Werler
Anwaltskanzlei Werler & Bielefeld, Leipziger Str. 25A, 08056 Zwickau 7024.799335682 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Werler
(23.01.2024) Die Frau Werler hat uns geholfen gegen diesen Verein vor zu gehen. Wir hatten Schimmel in der Wohnung, haben es erst …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Klinder
Rechtsanwalt Markus Klinder
Kanzlei Markus Klinder, Bergstr. 19, 45770 Marl 6647.8380897025 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Klinder vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch, Birkenstr. 2a, 14641 Wustermark 6946.3555050762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Achim Reusch
aus 6 Bewertungen Der Erstkontakt mit Herrn Reusch war sehr nett uns sympatisch, er hat sich 2h Zeit für meine mietrechtlichen Probleme … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
Kanzlei Ariane Ulhorn, Falkensteinstr. 186, 46047 Oberhausen 6642.1880847845 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
aus 6 Bewertungen Frau Dr.Ariane Uhlhorn hat uns bei zwei Schadensfällen sehr kompetent zur Seite Gestanden.Wir bedanken uns herzlich … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fabienne Metz
sehr gut
Rechtsanwältin Fabienne Metz
Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz, Goethestr. 2, 61231 Bad Nauheim 6816.3088813768 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Fabienne Metz
aus 12 Bewertungen Sie hat mir zeitnah einen Termin angeboten. (16.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Ohm
Rechtsanwalt Jens Ohm
Rechtsanwaltskanzlei Jens Ohm, Bäckerstr. 14, 24622 Gnutz 6679.6249055077 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Ohm gerne zur Verfügung
(01.04.2024) Herr Ohm hat uns geführt durch einen zähen und langwierigen Prozeß gegen einen harten Gegner, der sich unzähliger …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwälte Knief & Neudert, Neubaugasse 4, 86720 Nördlingen 7009.5177986989 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Knief ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.