3.532 Anwälte für Untersuchungshaft | Seite 148

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Rechtsanwalt Frank Rabald
Kanzlei Frank Rabald, Meißner Str. 6, 01558 Großenhain 7053.6381012138 km
"Das Recht schlägt zurück !"
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Rabald vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Untersuchungshaft
aus 9 Bewertungen Ein Anwalt, der einem zuhört, und sich schnell um die Interessen kümmert. (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hentze
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Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Untersuchungshaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Hentze
aus 5 Bewertungen Nette Betreuung, alle Fragen werden gern beantwortet, verständliche Erklärung aller folgenen Schritte. Einfache … (26.01.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Nestel
sehr gut
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Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Nestel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Untersuchungshaft
aus 10 Bewertungen Kompetent, engagiert, solidarisch. So wünscht man sich einen Anwalt. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Angele LL.M.
sehr gut
ANGELE Rechtsanwaelte, Eurener Straße 10, 54294 Trier 6716.1716733092 km
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Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Untersuchungshaft bietet Herr Rechtsanwalt Michael Angele LL.M.
aus 20 Bewertungen Sehr guter Anwalt. Zuverlässig, kompetent. Wirklich gut👍🏻 (26.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Untersuchungshaft

Fragen und Antworten

  • Untersuchungshaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Untersuchungshaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Untersuchungshaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Untersuchungshaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Untersuchungshaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Untersuchungshaft wird im Ermittlungsverfahren angeordnet und darf ausschließlich von einem Richter zu dem Zweck angeordnet werden, dass das Strafverfahren sicher durchgeführt werden kann. Die Untersuchungshaft darf also weder Strafcharakter haben noch als Druckmittel eingesetzt werden, zum Beispiel in Hinblick auf die Aufklärung einer Straftat. Die Untersuchungshaft ist daher klar von der Freiheitsstrafe mit ihrem Sanktionscharakter zu unterscheiden.

Gesetzesgrundlagen

Die für die Untersuchungshaft maßgeblichen Vorschriften finden sich in der §§ 112 ff. Strafprozessordnung (StPO).

Folgende Erfordernisse müssen bei der Untersuchungshaft erfüllt sein:

Haftbefehl

Schriftlicher Haftbefehl gemäß §§ 114 ff. StPO: Der Haftbefehl ist formelle Grundlage für die Verhaftung (Vollstreckung). Er muss schriftlich vorliegen und dem Beschuldigten bei der Verhaftung bekannt gegeben werden. Zudem muss ein Angehöriger von der Verhaftung unterrichtet werden, § 114 b StPO.

Dringender Tatverdacht

Weiter muss in materieller Hinsicht ein dringender Tatverdacht bestehen, also ein Verdacht mit der höchsten Intensität. Wie wichtig der dringende Tatverdacht ist, zeigt sich auch an § 120 StPO: Fällt er weg, muss die Untersuchungshaft wieder aufgehoben werden.

Haftgründe

Darüber hinaus müssen Haftgründe vorliegen, bevor eine Untersuchungshaft angeordnet werden kann. Folgende Haftgründe spielen hier insbesondere eine Rolle:

  • § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 StPO: Flucht oder Fluchtgefahr
  • § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO: Verdunklungsgefahr
  • § 112 Abs. 3 StPO: Verdacht auf ein Kapitaldelikt
  • § 112a StPO: Wiederholungsgefahr

Verhältnismäßigkeit

Allerdings darf die Untersuchungshaft nicht angeordnet werden, wenn sie außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur erwartenden Strafe oder Maßregel steht, §112 Abs. 1 S. 2 StPO. Konkret im Gesetz sind hierbei Fälle geringerer Kriminalität berücksichtigt, § 113 StPO. Zudem sieht die StPO noch Fälle vor, in denen der Haftbefehl ausgesetzt werden kann.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Haftbefehl gibt es verschiedene Rechtsbehelfe. So kann etwa eine Haftprüfung beantragt oder eine Haftbeschwerde eingelegt werden. Nach Ablauf von sechs Monaten Haftzeit, kann zudem das sog. Vorlageverfahren durchgeführt werden, in dem das Oberlandesgericht prüft, ob die Untersuchungshaft weiter fortdauern darf.

Jugendstrafrecht

Auch im Jugendstrafrecht kann eine Untersuchungshaft angeordnet werden, wobei im Vergleich zu den Haftgründen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine besondere Bedeutung zukommt. So muss hier im Haftbefehl selbst begründet werden, warum andere Maßnahmen nicht ausreichen, etwa die Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe etc. Zudem gelten weitere Einschränkungen für 14- bis 16-Jährige, etwa bei der Fluchtgefahr. Sie ist hier nur zu bejahen, wenn sich der Verdächtige bereits einem Verfahren entzogen oder Anstalten zur Flucht unternommen hat.

(WEL)

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