626 Anwälte für Urhebergesetz | Seite 27

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(16.11.2023) Habe die Adresse über Google Suche gefunden, kurzfristig einen Termin bekommen und der Vorgang konnte für mich positiv …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urhebergesetz

Fragen und Antworten

  • Urhebergesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urhebergesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urhebergesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urhebergesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urhebergesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Ein Urhebergesetz regelt den Schutz der Urheber für ihre Werke, wie beispielsweise Texte, Bilder, Musik, Filme oder auch Software. Das deutsche Urhebergesetz heißt vollständig Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, abgekürzt Urheberrechtsgesetz oder UrhG. Es trat 1965 in Kraft und besteht aus 5 Teilen:

  • Urheberrecht
  • Verwandte Schutzrechte
  • Besondere Bestimmungen für Filme
  • Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Das Urheberrechtsgesetz definiert dabei, was ein Werk und wer dessen Urheber ist sowie den Inhalt des Urheberrechtes. Danach liegen Verwertungsrecht bzw. Veröffentlichungsrecht grundsätzlich beim Urheber.

Ferner regelt das Urhebergesetz, dass das Urheberecht auf Erben übergehen kann, während ein Kauf oder Verkauf grundsätzlich nicht möglich ist. Dritten kann aber per Vertrag ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Der Urheber erhält für die Vergabe einer solchen Lizenz eine Nutzungsentschädigung. Nach § 64 Urheberrechtsgesetz erlischt das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Für eine Urheberrechtsverletzung sieht das Urhebergesetz einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz vor. Eine Verletzung liegt beispielsweise bei einer Veröffentlichung und Verbreitung von Werken über das Internet vor, wie sie beim Filesharing oft stattfindet. Vor einer Klage sollen nach dem Urhebergesetz die Ansprüche per Abmahnung geltend gemacht werden, damit der Verletzer die Möglichkeit zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hat.

Neben den Ansprüchen aus dem Zivilrecht sieht das Urheberrechtsgesetz je nach Schwere des Verstoßes auch Folgen im Bereich Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht vor. Für unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke, also die Herstellung einer Raubkopie, kann nach § 106 Urheberrechtsgesetz Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe verhängt werden.

(ADS)

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