512 Anwälte für Urkunde | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder
Dr. Roder | Kullmann | Schneider, Arcostr. 5, 80333 München 7118.3976079604 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urkunde
aus 28 Bewertungen Hr. Dr. Roder hat eine Telefonkonferenz eingeleitet und am nächsten Tag Klage eingereicht. Es hat alles wunderbar … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Böttcher
Rechtsanwälte Böttcher & Heiseler, Schillerstr. 11a, 10625 Berlin 6970.4008009996 km
Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Böttcher bietet Rat und Unterstützung im Bereich Urkunde
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Scheffran
Scheffran § Rechtsanwälte, Moerser Str. 291, 47475 Kamp-Lintfort 6620.9470258517 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Scheffran unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Urkunde
(23.09.2023) Beratung zu meiner Zufriedenheit verlaufen. Vertragspartner wird zur Stellungnahme anwaltlich angeschrieben. Verlauf …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach , geb. Cramer
sehr gut
Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach , geb. Cramer
Kanzlei Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach in Kooperation mit Löffler-Wenzel-Sedelmeier, Königstr. 1A, 70173 Stuttgart 6931.0079820703 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Urkunde bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jasmin Lisa Himmelsbach , geb. Cramer
aus 22 Bewertungen Mit gutem Fachwissen wurde ich sehr gut beraten und rechtlich gut vertreten. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Jens van Boekel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Urkunde
(14.06.2022) Mir drohte ein Fahrverbot infolge eines Geschwindigkeitverstoßes. Ich wurde fortlaufend ausführlich und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Orsini und Rosenberg Rechtsanwälte, Annagasse 8, 1010 Wien, Österreich 7412.6063622209 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Urkunde steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Mit der Unterstützung von Herrn Mag. Orsini und Rosenberg konnten wir zügig und unkompliziert unsere GmbH gründen. Sie … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
Kanzlei Dr. Georg Haunschmidt, Stadiongasse 6-8, 1010 Wien, Österreich 7411.3569044077 km
Wir lieben Immobilien!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Urkunde
aus 8 Bewertungen Hat mir großartig geholfen eine Beschwerde versachlicht und professionell zu beantworten. (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Urkunde

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urkunde

Fragen und Antworten

  • Urkunde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urkunde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urkunde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urkunde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urkunde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Eine Urkunde ist rechtlich definiert als Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt. Dabei soll sie zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt sein. Meist handelt es sich um Schriftstücke wie einen unterschriebenen Kaufvertrag oder Werkvertrag, eine Kündigungserklärung oder sonstigen Brief. Eine sogenannte Öffentliche Urkunde wird von einer Behörde bzw. Gericht ausgestellt, wie beispielsweise Bescheid oder Widerspruchsbescheid, gerichtliches Urteil oder Vernehmungsprotokoll. Aber auch eine notariell beurkundete Erklärung wie ein Hauskauf- oder ein Grundstückskaufvertrag gehören dazu.

Beglaubigung von Urkunden

Grundsätzlich kann jeder selbst eine Urkunde ausstellen. Die Beglaubigung kann dabei die Echtheit der Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit der Originalurkunde bestätigen. Die Einzelheiten zur Beglaubigung sind im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt. Zuständig ist ein Notar oder eine gesetzlich bestimmte Stelle. Eine Behörde kann jedenfalls Kopien der von ihr selbst ausgestellten Dokumente beglaubigen.

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

In den Geschäftsstellen von Gericht oder Staatsanwaltschaft gibt es sog. Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Diese nehmen Schriftsätze an das Gericht an und leiten diese an den zuständigen Richter weiter. Außerdem protokollieren sie Sitzungen, kümmern sich um ausgehende Schreiben, wie auch die Ladung zum Gerichtstermin, beispielsweise zur Hauptverhandlung in einem Strafverfahren. Auch Beamte im Standesamt, die sich um Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kümmern, sind Urkundsbeamte.

Urkundenbeweis im Prozess

Im Prozess, gleich ob Zivilprozess, Strafprozess oder vor dem Verwaltungsgericht, können Urkunden zum sog. Urkundenbeweis herangezogen werden. Dabei wird die Urkunde zu den Akten genommen und in der jeweiligen Verhandlung verlesen. Urkunden sind beispielsweise oft ein unterschriebener Kaufvertrag, Werkvertrag, ein medizinisches Gutachten oder auch eine sonstiges Schreiben. Der Urkundenbeweis zählt neben Zeugen, Sachverständigen, Augenschein zu den sog. Strengbeweisverfahren.

Urkundenprozess im Zivilverfahren

Im Zivilprozessrecht kann auch ein sog. Urkundenprozess stattfinden. Voraussetzung für einen Urkundenprozess ist, dass die Klage sich auf eine Geldsumme oder eine bestimmte Menge von Sachen bezieht und dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen nur durch Urkunden bewiesen werden können. So wird eine Beweisaufnahme mit Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen vermieden und ein Rechtsstreit schnell entschieden. In einem sog. Nachverfahren sind ggf. auch andere Beweise als Urkunden zulässig. Hat der Kläger im Urkundenprozess vorläufig gewonnen und wird das Urteil im Nachverfahren geändert, muss der Kläger ggf. Schadenersatz leisten.

Strafbarkeit der Urkundenfälschung

Das Strafrecht bedroht eine Urkundenfälschung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Dabei umfasst die Fälschung sowohl die Erstellung einer neuen unechten Urkunde, wie auch die Manipulation einer bestehenden echten Urkunde. Eine Urkunde ist nur dann echt, wenn sie tatsächlich von der Person, die auch als Aussteller auftritt und erstellt, nicht nachträglich unerlaubt verändert wurde. Dabei muss der Inhalt der Urkunde nicht zwingend wahr sein. Auch eine sog. schriftliche Lüge kann eine echte Urkunde sein. Die Verwendung von falschen Erklärungen in Urkundenform kann dennoch strafbar sein, beispielsweise als Betrug oder versuchter Betrug.

(ADS)

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