1.162 Anwälte für Versicherungspolice | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hauke Flamming LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Hauke Flamming LL.M.
Steinbeck und Partner Rechtsanwälte, Siegburger Str. 126, 50679 Köln 6677.5164413966 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hauke Flamming LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Versicherungspolice
aus 96 Bewertungen Herr Flamming hat meine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht. Er war … (05.08.2023)
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Rechtsanwalt Andreas Schuster
Anwaltskanzlei Schuster, Gartenstraße 18, 88634 Herdwangen-Schönach 6986.1689110154 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Versicherungspolice unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Schuster
(23.10.2022) Schneller Termin, nahm sich Zeit
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Rechtsanwalt Philipp Straub
Kanzlei Stürwald Perrey Straub, Rheinstr. 2a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.8984029981 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Straub ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Versicherungspolice gerne behilflich
(14.11.2019) sehr gute eingehende beratung zielorientiert und peröhnlich ein sehr sympatischer anwalt hat alles sofort auf den …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Grönert-Bauer
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Grönert-Bauer
Grönert-Bauer, Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg 7011.5449744787 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Grönert-Bauer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Versicherungspolice
aus 18 Bewertungen Sehr ruhig und kompetent, bleibt faktisch und sachlich - Frau Grünert-Bauer weiß was sie tut! Danke!! (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Ortner
Rechtsanwältin Jasmin Ortner
Kanzlei Muffler, Nußdorfer Str. 38f, 88662 Überlingen 6988.285682804 km
Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Versicherungspolice steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jasmin Ortner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hesseler
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Hesseler
Rechtsanwaltskanzlei Spiegelhalter, Bibelstr. 1, 66740 Saarlouis 6747.5746676801 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Hesseler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Versicherungspolice
aus 27 Bewertungen Nach einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall nahm ich über Anwalt.DE schriftlich Kontakt mit Hr.Spiegelhalter & … (27.05.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Carsten Niewerth
Rechtsanwalt Dr. Niewerth, Lotzbeckstr. 32, 95445 Bayreuth 7012.749805638 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Niewerth im Bereich Versicherungspolice bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Krause
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Krause
Dr. Brandt & Krause, Triftstraße 27, 06114 Halle (Saale) 6948.4222217325 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Versicherungspolice hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Krause
aus 43 Bewertungen Angenehme verständliche Gesprächsführung. Sehr sachlich auf mögliche Schwierigkeiten hingewiesen. (18.03.2024)
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Rechtsanwalt David Denner
Anwaltskanzlei Denner, Am Zollberg 7, 97616 Bad Neustadt an der Saale 6909.5006699694 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt David Denner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Versicherungspolice
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Lenzen
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Rechtsanwalt Rainer Lenzen
Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht, Bismarckstraße 39-41, 66121 Saarbrücken 6768.2025949677 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arzthaftungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Versicherungspolice steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Lenzen gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Rasche Kontaktaufnahme, freundliches Erstgespräch. Sehr gute erster Eindruck. (26.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherungspolice

Fragen und Antworten

  • Versicherungspolice: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherungspolice sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Versicherungspolice: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherungspolice umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherungspolice und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mit einer Versicherungspolice - auch Versicherungsschein genannt - wird bestätigt, dass ein Vertrag über eine bestimmte Versicherung, z. B. eine Haftpflicht, eine Rechtsschutzversicherung, eine Gebäudeversicherung, eine Kfz-Versicherung oder eine Lebensversicherung, geschlossen wurde. Die Versicherungspolice kann in Textform oder als Urkunde erstellt werden und ermöglicht dem Versicherungsnehmer, den Versicherungsschutz nachzuweisen und im Schadensfall eine Schadensregulierung durch die entsprechende Versicherung zu verlangen. Wann ein Versicherungsfall tatsächlich vorliegt, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, die zumeist in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Versicherungspolice beiliegen. So schließt etwa eine Kfz-Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen regelmäßig eine Einstandspflicht aus, wenn der Versicherte z. B. nach einem Verkehrsunfall Fahrerflucht begeht oder den Unfall aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht hat.

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien, dem Versicherungsgegenstand und den Versicherungsbedingungen enthält eine Versicherungspolice ferner Informationen zum Versicherungsbeginn und evtl. dem -ende, zu individuellen Risiken des Versicherungsnehmers, eventuell getroffenen Individualvereinbarungen oder auch einer Abtretung der Forderung z. B. zugunsten einer Bank. Denn wer etwa einen Hauskauf plant, muss damit rechnen, dass die Bank den nötigen Kredit nicht ohne Sicherheiten - etwa eine Grundschuld, eine Bürgschaft oder die Abtretung einer Forderung aus einer Lebensversicherung - gewähren wird. Als Beweis, dass eine Versicherung abgeschlossen wurde, wird das Kreditinstitut die Vorlage der Versicherungspolice verlangen. Bei der Abtretung einer Lebensversicherung ist jedoch zu beachten, dass sie zuvor der Versicherungsgesellschaft schriftlich angezeigt worden sein muss.

Ein Versicherungsnehmer hat nach Vertragsabschluss gemäß § 3 I VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) einen Anspruch auf die Übermittlung einer Versicherungspolice. Erhält er die Versicherungspolice nicht, muss er auch die Erstprämie nicht zahlen. Denn nach § 33 VVG muss sie erst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins geleistet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dann auch kein Versicherungsschutz besteht, vgl. § 37 II 1 VVG.

Gemäß § 4 VVG ist die Versicherungspolice ferner ein sog. Legitimationspapier nach § 808 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das bedeutet, der Versicherer kann seine Leistung mit befreiender Wirkung an den Inhaber der Versicherungspolice - also auch an eine andere Person als den Vertragspartner - erbringen. Dabei gilt jedoch, dass der Versicherer allein durch die Vorlage der Versicherungspolice durch den Inhaber nicht verpflichtet, sondern vielmehr berechtigt ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Ferner kann der Versicherer vor einer Leistung die Legitimation des Inhabers der Versicherungspolice verlangen. Zu der vertraglich versprochenen Leistung gehört übrigens nicht nur die Zahlung der Versicherungssumme bzw. die Schadensregulierung, sondern auch das Recht, nach einer Kündigung des Vertrages den Rückkaufswert zu erhalten.

(VOI)

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