3.552 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jale Deile
Kanzlei Deile, Bismarckstraße 34, 72764 Reutlingen 6949.4393642963 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jale Deile ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Frau Deile hat sich für mein Anliegen enorm eingesetzt. Ich kam unverhofft unversehrt aus der Situation heraus. Keine … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4200992349 km
Steuerrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Foppe
Rechtsanwalt Uwe Foppe
Kanzlei Uwe Foppe, Wilhelm-Külz-Str. 1, 06108 Halle (Saale) 6950.0804829786 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Foppe ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
(25.11.2019) Herr Foppe hat ausführlich und verständlich über Ansprüche beraten, und das Interesse, familiäre Perspektive, zur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schneider
Rechtsanwalt Stefan Schneider
Kaske & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Weißer Berg 5, 56567 Neuwied 6732.2081857373 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Schneider
(04.03.2024) Herr Schneider handelt sehr kompetent, in der Sache hartnäckig, schnell, klar und verständlich, immer freundlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Uhde
Rechtsanwalt Hans-Joachim Uhde
Römer & Uhde Rechtsanwälte, Bahnstr. 25, 40878 Ratingen 6650.1903573146 km
Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Uhde bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(26.10.2018) Beratungshilfeschein vom AG wurde akzeptiert. Dieser RA ist voll drin in dem Sachgebiet. Nachdem mich der Verkäufer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Wild
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Wild
Anwaltskanzlei Barbara Wild, Scheffelstr. 55, 78073 Bad Dürrheim 6931.3751859966 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Wild
aus 26 Bewertungen Das Problem wurde gut gelöst. Danke! (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine D. Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Janine D. Wagner
Rechtsanwaltskanzlei J.D. Wagner, Schiffgraben 17, 30159 Hannover 6768.3771258818 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Janine D. Wagner
aus 42 Bewertungen Für mich war Frau Wagner die absolut richtige Empfehlung. Sehr kompetent, zuverlässig und unkompliziert, ich habe … (14.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Boukai
Kanzlei Boukai, Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg 7058.4517658113 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Andreas Boukai im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Kompetenz in der Beratung vor, während und nach dem Prozess. Full-Service für den Mandanten in allen Belangen. … (11.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Luithlen & von Stackelberg Rechtsanwälte, Karl-Lederer-Platz 13, 82538 Geretsried 7127.7724691858 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Schmidt-Eberth nimmt sich Zeit und klärt umfassend auf was auf einen Mandanten zukommt. Sie bleibt … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Renate Bens
Rechtsanwältin Dr. Renate Bens
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Bens für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Sehr gute Rechtsberatung. (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Oetjen
Rechtsanwältin Kerstin Oetjen
Kanzlei für Steuerstrafrecht, Urachstr. 3, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.1670071843 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Oetjen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nauck
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Nauck
Wöhlermann, Lorenz & Partner, Torgauer Str. 44-47, 04916 Herzberg/Elster 7012.6162762926 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Nauck – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Wir sprechen die gleiche Sprache und die Beratungen sind für mich verständlich und und nachvollziehbar (17.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Pensel
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Pensel
PENSEL WIESLER SAHIN, Sattlerstr. 9, 97421 Schweinfurt 6925.5775949734 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Pensel
aus 15 Bewertungen Herr Pensel hat mich kompetent und sachlich Vertreten und mir meine rechtliche Situation hervorragend erläutert! … (04.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Kanzlei Schäffler, Ferdinand-Maria-Strasse 6 a, 80639 München 7114.5697357692 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Schäffler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
H/T Defensio Strafverteidiger, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg 6719.4471586389 km
Strafverteidigung bundesweit.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Ich habe schon mit einigen Anwälten als Rechtsvertreter in meinem Leben zu tun gehabt. Dr. Hennig sticht dabei mit … (16.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carina Tofall
sehr gut
Rechtsanwältin Carina Tofall
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2029694009 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Carina Tofall – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Waffenbesitz
aus 34 Bewertungen Sehr gute Betreuung durch eine kompetente Anwältin, deren Einsatz sehr erfolgreich war. Eine absolut empfehlenswerte … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Pfnür
Rechtsanwalt Martin Pfnür
Pfnür Rechtsanwälte PartGmbB, Berliner Str. 57, 02826 Görlitz 7147.6016138927 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Martin Pfnür
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Zorn
Rechtsanwältin Katharina Zorn
Anwaltskanzlei ZORN, Blumenweg 1, 76593 Gernsbach 6878.1994301088 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katharina Zorn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
(11.12.2023) Frau Rechtsanwältin Zorn hat mich in einer für mich schwierigen Situation sehr gut unterstützt. Ich hatte zu jeder …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Dietrich
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Dietrich
Rechtsanwälte Fenderl & Dietrich, Karlstr. 19-23, 63739 Aschaffenburg 6862.0080804377 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Dietrich ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 82 Bewertungen Rechtsanwalt Dietrich und sein Team haben mich bei der Abwicklung eines KFZ-Unfalls mit mehreren Beteiligten … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander-Greco Koukoulas
sehr gut
Kanzlei Koukoulas, Karl-Marx-Straße 135, 12043 Berlin 6979.3846764794 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander-Greco Koukoulas
aus 10 Bewertungen Gute, ausführliche Beratung. Nette Erscheinung. (02.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Lingnau
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Lingnau
Marie Lingnau Rechtsanwältin, Schillerstraße 55, 41061 Mönchengladbach 6629.6022798312 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Marie Lingnau ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 24 Bewertungen Eine sehr engagierte und sympathische Anwältin, die für mich das beste herausgeholt hat. Ich habe meine Anwältin … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Kanzlei Füsun Yavuz, Plinganserstr. 51, 81369 München 7118.2470313426 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Füsun Yavuz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
sehr gut
Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Patricia Stark bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.