3.388 Anwälte für WEG | Seite 142

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Hilgers
sehr gut
Kanzlei Hilgers, Schenkelstr. 32, 52349 Düren 6652.5293593703 km
Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf Hilgers ist Ihr Ansprechpartner für WEG
aus 150 Bewertungen Ich hatte mit meinem Nachbar Streit da er mich bestohlen hat und mir Sachen kaputt gemacht hat. Es war soweit das es … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
Kanzlei Nicole Schellenberger, Oppelner Strasse 6, 67259 Beindersheim 6833.8099531463 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole Schellenberger bietet im Bereich WEG Rechtsberatung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Frau Schellerberger hat uns schnell und kompetent geholfen, wir können sie nur weiterempfehlen! (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Misikowski
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Misikowski
Rechtsanwälte GMS, Postplatz 5, 58239 Schwerte 6686.1798750777 km
Mit Erfahrung, Empathie und Elan zu Ihrem Erfolg
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Misikowski vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich WEG
aus 35 Bewertungen Freundliche und gute Beratung. (19.02.2023)
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Rechtsanwalt Axel Hinrichs
Hinrichs Rechtsanwälte GbR, Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg 7010.7449034695 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich WEG beantwortet Herr Rechtsanwalt Axel Hinrichs
(06.10.2020) Sehr gute Analyse in meinen Fall ,gleich alle Fakten auf dem Punkt gebracht Sehr gute Beratung und immer …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema WEG

Fragen und Antworten

  • WEG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit WEG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • WEG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema WEG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema WEG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die wichtigsten Regelungen für Wohnungseigentümer sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) zu finden. Da das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kein Eigentum an Gebäudeteilen kennt, werden nach § 94 BGB alle Gebäudeteile eines Grundstücks dem Eigentümer des Grundstücks zugeschrieben, sodass kein selbstständiges Eigentumsrecht an einzelnen Wohnungen bestehen kann. Aufgrund dieser Regelung wurde das WEG entwickelt, das am 15.03.1951 in Kraft trat.

Grundsätzlich wird in § 1 WEG nach Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum unterschieden. In den verschiedenen Abschnitten des Gesetzes werden dann folgende Inhalte behandelt:

§§ 2 - 9 WEG: Begründung des Wohnungseigentums

§§ 10 - 19 WEG: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§§ 20 - 29 WEG: Verwaltung

§ 30 WEG: Wohnungserbbaurecht

§§ 31 - 42 WEG: Dauerwohnrecht

§§ 43 - 50 WEG: Verfahrensvorschriften

§§ 51 - 60 WEG: weggefallen

§§ 61 - 64 WEG: Inkrafttreten

Durch die Novellierung vom 01.07.2007 wurde einerseits geregelt, dass nach § 13 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nun die Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) gelten. Andererseits wurde in § 10 Abs. 6 WEG die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die zuvor bereits von der Rechtsprechung anerkannt wurde, gesetzlich geregelt.

(WEI)

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