894 Anwälte für Werktitelschutz | Seite 38

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Buitkamp
advohelp®, Bahnhofstrasse 42, 65185 Wiesbaden 6800.7645350449 km
Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Buitkamp bietet im Bereich Werktitelschutz Rechtsberatung und Vertretung
aus 39 Bewertungen Sehr gute Beratung. Fühle mich gut aufgehoben. (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Hügel
Rechtsanwalt Marc Hügel
Frommer Rechtsanwalts PartG mbB, Beethovenstr. 12, 80336 München 7118.2461870446 km
Urheberrecht & Medienrecht • Zivilprozessrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Werktitelschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Hügel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Safia Rapp
Rechtsanwältin Safia Rapp
LeissRapp Rechtsanwälte, Wilhelmstr. 5, 72574 Bad Urach 6961.1511624718 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Werktitelschutz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Safia Rapp
(02.07.2022) Fachlich kompetent gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Kilian Kliemann
sehr gut
Rechtsanwalt Kilian Kliemann
Kanzlei Kilian Kliemann, Theuerstadt 3a, 96050 Bamberg 6975.0361252717 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Markenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kilian Kliemann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Werktitelschutz
aus 24 Bewertungen Kompetent und freundlich, sehr zu empfehlen. (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sybille Adermann
Rechtsanwältin Sybille Adermann
Adermann, Bernerstr. 9, 38106 Braunschweig 6820.4838163696 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Mediation • Gewerblicher Rechtsschutz • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Werktitelschutz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sybille Adermann gerne zur Verfügung
(19.10.2023) Kompakte, freundlich und fachkompetente Beratung. Wir sind sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christof Cramer
Rechts- und Fachanwalt Christof Cramer
RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.012051883 km
Motto: Wer kein Ziel vor Augen hat, kann auch keinen Weg hinter sich bringen. Zünde lieber ein Licht an, als über die Dunkelheit zu meckern.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Werktitelschutz unterstützt Sie Herr Rechts- und Fachanwalt Christof Cramer
aus 5 Bewertungen Sehr gut (12.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Werktitelschutz

Fragen und Antworten

  • Werktitelschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Werktitelschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Werktitelschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Werktitelschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Werktitelschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Werktitelschutz ist in den §§ 5, 15 Markengesetz geregelt und räumt dem Rechteinhaber - das ist z. B. ein Komponist, ein Musiker oder ein Musikverlag - das alleinige Nutzungsrecht und Verwertungsrecht am Werktitel ein. Mit dem Werktitelschutz soll somit vor allem verhindert werden, dass ein Dritter für sein Werk einen bereits verwendeten Werktitel nutzt, damit eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf die beiden Werke herbeiführt und deshalb unter Umständen beim Rechteinhaber einen Vermögensschaden verursacht. Schließlich stellt ein Werktitel eine Produktkennzeichnung dar und sorgt dafür, dass der geschäftliche Verkehr das Werk von anderen abgrenzen kann. Er dient somit als Individualisierungsmittel und nicht - wie die Marke beim Markenschutz - als Hinweis auf die Herkunft des Werks. Werke können z. B. sein: Filme, Musik, Bücher, Bühnenwerke oder auch eine Domain.

Der Werktitelschutz entsteht bereits durch Benutzung des Titels im geschäftlichen Verkehr, also z. B. in dem Moment, wenn ein Buch mit dem entsprechenden Titel in den Läden erscheint und verkauft oder Musik in Medien hörbar gemacht wird. Eine Eintragung des Werktitels in das Markenregister beim Patent und Markenamt - wie es etwa zum Schutz einer Marke nötig ist - wird somit nicht vorausgesetzt. Ein Werktitel muss allerdings eine Kennzeichnungskraft besitzen, sich also von anderen ausreichend unterscheiden. Bloße Beschreibungen - z. B. Kochbuch - oder allgemeine Ausdrücke bzw. Bezeichnungen sind demnach beispielsweise unzulässig, sofern dem Titel nicht noch ein charakteristischer Zusatz beigefügt wird. Insgesamt sind die Anforderungen an die Unterscheidungskraft aber nicht so hoch wie beim Markenschutz.

Oft benötigt der Urheber eines Werkes für dessen Herstellung einige Zeit. Ist der Werktitel aber von Anfang an bekannt, besteht die Gefahr, dass er vor Veröffentlichung des Werkes von einem Dritten verwendet wird, der dann wiederum den Werktitelschutz genießt. Man kann daher einen vorgezogenen Werktitelschutz durch eine Titelschutzanzeige in entsprechenden Medien wie etwa den „Titelschutzanzeiger" erreichen, der dann ab dem Schalten der Anzeige zugunsten des Rechteinhabers gilt. Allerdings verfällt dieser vorgezogene Werktitelschutz, wenn das Werk nicht innerhalb einer bestimmten Frist - im Printbereich sind das etwa sechs Monate - auf den Markt kommt. Bei Fristversäumnis kann ein Dritter trotz der Titelschutzanzeige den Werktitel nutzen. Ansonsten endet der Werktitelschutz erst, wenn man den Werktitel dauerhaft nicht mehr nutzt oder das Werk derart ändert, dass ein neues Werk anzunehmen ist.

Wer trotz Werktitelschutz einen Werktitel unberechtigt nutzt, muss unter Umständen damit rechnen, dass der Rechteinhaber z. B. Unterlassungsklage gegen ihn bei Gericht einreicht oder Schadenersatz von ihm verlangt. Eine etwaige Prozessführung ist nicht nur zeitraubend - man muss auch mit erheblichen Kosten rechnen, etwa den Prozesskosten, die sich vorrangig aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammensetzen. Wenn der Rechteinhaber allerdings zu lange mit der Geltendmachung seiner Forderung wartet, droht Verjährung. So kann er seine Ansprüche nur innerhalb von drei Jahren, nachdem er von der Rechteverletzung Kenntnis erhalten hat, durchsetzen.

Übrigens: Ein Werktitelschutz nach dem Urhebergesetz kommt in der Regel deswegen nicht in Betracht, weil die nach diesem Gesetz erforderliche Gestaltungshöhe aufgrund der Kürze eines Werktitels in der Regel nicht erreicht wird.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Werktitelschutz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Werktitelschutz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.