5.740 Anwälte für Zeitarbeit | Seite 240

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Rechtsanwalt Ibsen Novaes jr.
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Wir wissen, dass Risiken für alle Unternehmen selbstverständlich sind. Der Anwalt muss ein Berater sein und neben seinem Mandanten gehen, die Schwierigkeiten beseitigen oder minimieren.
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Zivilrecht
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Juristische Fragen im Bereich Zeitarbeit beantwortet Herr Rechtsanwalt Ibsen Novaes jr.
(15.12.2021) Zuverlässig, schnell, kompetent und mit viel Erfahrung!
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Herr Rechtsanwalt Sami Caki vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zeitarbeit
aus 5 Bewertungen In der Sache Erbrecht hat Herr Caki uns sehr gut vertreten, Alleine hätten wir es nicht so schnell geschafft unser … (08.01.2022)
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Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg
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Bei rechtlichen Problemen im Bereich Zeitarbeit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Vockenberg
(08.05.2023) Dr. Michael Vockenberg hat für mich zwei vertragliche Ansprüche im vier- und fünfstelligen Bereich durchgesetzt. Die …
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sehr gut
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Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Kumlehn - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zeitarbeit
aus 43 Bewertungen Herr Kumlehn hat sich sehr professionell und engagiert meinem Fall gewidmet und ihn trotz heftiger Gegenwehr … (07.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeitarbeit

Fragen und Antworten

  • Zeitarbeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeitarbeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeitarbeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeitarbeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeitarbeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die formal korrekt als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnete Zeitarbeit, für die auch die Begriffe Mitarbeiterüberlassung, Leiharbeit und Personalleasing Verwendung finden, ist in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Die Arbeitnehmerüberlassung ist die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern durch ein Verleihunternehmen (Personaldienstleister, Verleiher) an einen Entleiher für einen begrenzten Zeitraum. Seit Dezember 2011 darf sie nur noch vorübergehend erfolgen. Da dauerhafte Leiharbeit somit gegen das Gesetz verstößt, darf ein im Entleiherbetrieb vorhandener Betriebsrat seine Zustimmung zur unbefristeten Einstellung von Leiharbeitern verweigern.

Arbeitnehmerüberlassung: gewerbsmäßige Ausübung bedarf Erlaubnis

In Deutschland benötigen Arbeitgeber, die Dritten Arbeitnehmer überlassen und somit Anbieter von Zeitarbeit werden wollen, eine Erlaubnis gem. § 1 AÜG. Seit 2011 gilt das auch für die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung. Darüber hinaus unterliegt ein Leiharbeitsverhältnis zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Verstößen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung sieht insbesondere § 16 AÜG zahlreiche Tatbestände, deren Verwirklichung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Abhängig von der Art eines Verstoßes droht ein Bußgeld von 1000 Euro bis zu 500.000 Euro. Beispiele dafür sind eine mit der Erlaubnis verbundene aber nicht eingehaltene Auflage oder eine bestimmte mangelnde Kooperation bei Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit - Letzteres etwa, wenn einem Mitarbeiter des Zoll als Kontrolleur das ihm gestattete Überschreiten der Grundstücksgrenze verweigert wird.

Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

Der Arbeitnehmer ist Angestellter des Personaldienstleisters und wird von ihm bezahlt. Der Arbeitsvertrag zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher ist ein Arbeitsvertrag mit Rechten und Pflichten wie jeder andere Arbeitsvertrag. Für Leiharbeiter gilt grundsätzlich der gesetzliche Kündigungsschutz. Bei Arbeitsunfähigkeit und an gesetzlichen Feiertagen besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ebenso sind Zeitarbeiter sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und erwerben daher Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.

Unterschiede zur direkten Beschäftigung

Die wesentliche Abweichung ist jedoch, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmer an Dritte überlassen darf. Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung beim Entleiher und ist hinsichtlich des Weisungsrechts etc. den dortigen Vorgesetzten unterstellt. Seinen Lohn erhält der Zeitarbeiter jedoch von der Zeitarbeitsfirma. Arbeitnehmerüberlassung ist somit eine Art dreiseitiges Arbeitsverhältnis, bei dem der Entleiher die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nutzen kann, ohne mit ihm eine arbeitsrechtliche Verbindung einzugehen. Nur wenn der Vertrag zwischen Entleiher und Zeitarbeitsfirma unwirksam ist, kommt direkt ein Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeiter und Entleiher zustande.

Zwischen Zeitarbeitsfirma und Entleihunternehmen wird unabhängig vom Lohn des Arbeitnehmers ein Stundensatz für die Entleihung vereinbart, der über dem Lohn des Arbeitnehmers liegt, um dem Personaldienstleister eine Gewinnerzielung zu ermöglichen.

Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen

Leiharbeiter sind zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie Stammkräfte zu beschäftigen. Zeitarbeitsfirmen müssen Leiharbeitern zudem den gleichen Lohn wie dem Stammpersonal der Entleihfirma zahlen. Dies wird auch als equal pay und equal treatment bezeichnet. Praktisch werden diese Grundsätze jedoch nur selten angewendet. Denn ein Tarifvertrag ermöglicht es, von dem Gehalt und den für das Stammpersonal geltenden Bedingungen nach unten abzuweichen.

Zeitarbeit ermöglicht vor allem Unternehmen mit stark schwankendem Personalbedarf einen flexiblen Einsatz von Arbeitskraft. Der ursprünglich verfolgte Zweck der Leiharbeit (Auffangen von Auftragsspitzen, Mutterschutz oder Urlaubsvertretung etc.) trat jedoch vermehrt in den Hintergrund. Infolgedessen ersetzte die Leiharbeit in vielen Betrieben Teile der früheren Stammbelegschaft. Mitunter kommt es aber aufgrund eines Zeitarbeitsverhältnisses zur Übernahme in ein direktes Arbeitsverhältnis.

Werkvertragsmodelle und verdeckte Leiharbeit

Nach Einführung eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns bei der Zeitarbeit im Jahr 2012 verdrängen diese Art der Beschäftigung inzwischen zunehmend Modelle, die auf einem Werkvertrag beruhen. Grund dafür ist auch die bei Werkvertragsmodellen noch leichtere Kündigung. Eine zu starke Eingliederung in den Betrieb des Entleihers stellt jedoch eine illegale Arbeitnehmerüberlassung dar. So hat ein Vorgesetzter des Betriebes gegenüber einer Person, die sich dort aufgrund Werkvertrags befindet, kein Weisungsrecht. Für eine verdeckte Leiharbeit spricht unter anderem auch die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Zeiterfassungssystems mit regulären Arbeitskräften und Leiharbeitern. Nicht zuletzt sprechen eine von diesen Mitarbeitern abhängige Gewährung von Urlaub und die Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln durch das Werkvertragsleistungen in Anspruch nehmende Unternehmen für eine Illegalität. Bei Vorliegen entsprechender Umstände kommt es auf die Bezeichnung des Vertrags als Dienstvertrag, Werkvertrag oder Vertrag sonstiger Art kommt es daher letztendlich nicht an.

(GUE)

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