3.824 Anwälte für Zeugen | Seite 160

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Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna
Herr Rechtsanwalt Rechtsanwalt, Bismarckstr. 54, 10627 Berlin 6969.5140704833 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Genz-Kuna bietet Rat und Unterstützung im Bereich Zeugen
aus 10 Bewertungen Herr Harald Genz-kuna ist ein sehr freundlicher und hilfsbereiter Anwalt auf den man sich verlassen kann. … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
Kanzlei Pawlowski, Oligsbendengasse 22, 52070 Aachen 6630.1109858163 km
Dem Recht Gehör verschaffen!
Fachanwalt Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christoph Pawlowski für Rechtsfragen rund um den Bereich Zeugen
aus 21 Bewertungen Herr Pawlowski hat mich extrem gut vertreten! Eine ganz klare Empfehlung von mir. (24.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Jablonski
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Jablonski
Rechtsanwalt Mathias Jablonski, Habsburgerstr. 41, 79104 Freiburg im Breisgau 6889.2766583706 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Zeugen beantwortet Herr Rechtsanwalt Mathias Jablonski
aus 14 Bewertungen Ich schätze seine Kenntnisse ganz gut und großartig. Ich bin zufrieden mit Herrn Jablonski. Er hatte bei meinem … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Rechtsanwälte Schmitz & Kollegen, Essenberger Str. 8, 47441 Moers 6629.2368798878 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus R. Kniffka - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zeugen
aus 9 Bewertungen Sehr gute Betreuung, habe mich gut aufgehoben gefühlt. Sehr kompetenter Anwalt. (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Dörr
Rechtsanwalt Ulrich Dörr
Rechtsanwalt Ulrich Dörr, Wilhelm-Leuschner-Str. 41, 60329 Frankfurt am Main 6825.6980786537 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Dörr ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zeugen
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer, Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien, Österreich 7412.3995967992 km
Unterm Strich. Gut verhandelt.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeugen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Herr Mag. Hofer hat sich rasch zurückgemeldet und ich musste nicht lange auf einen Termin warten. Das Erstgespräch war … (19.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Janßen
Rechtsanwältin Marion Janßen
Kanzlei Marion Janßen, Hauptstraße 78, 26639 Wiesmoor 6595.2332285141 km
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen im Business Center Timmel nach vorheriger Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Janßen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeugen
(25.10.2023) Kompetente und freundliche Abwicklung, ist zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies
Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies
Seidel & Partner Rechtsanwälte mbB, Koblenzer Str. 10-12, 57627 Hachenburg 6742.8074002374 km
Ihr Strafverteidiger und Scheidungsanwalt im Westerwald!
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Johann Karl Gerhard Mies ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zeugen
aus 5 Bewertungen Von Beginn an fühlte ich mich durch seine kompetente und einfühlsame Art gut aufgehoben. Herr Mies zeigte großes … (20.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugen

Fragen und Antworten

  • Zeugen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeugen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Zeugen sind natürliche Personen, die über wahrgenommene Tatsachen eine Auskunft geben sollen. Vorschriften zur Zeugeneinvernahme beinhaltet jede Verfahrensordnung, zum Beispiel §§ 384, 385 ZPO, §§ 48 ff. StPO, § 98 VwGO.

Zeugnispflicht

Zeugen unterliegen der sogenannten Zeugnispflicht. Diese Pflicht zur Zeugenaussage gilt für jeden, der der deutschen Gerichtsbarkeit unterfällt. Danach ist ein Zeuge in der Regel zum Erscheinen, zur Aussage und gegebenenfalls zur Beeidigung verpflichtet. Ein Zeuge muss bei seiner Aussage die Wahrheit über seine tatsächlichen Wahrnehmungen wiedergeben.

Zeugenbeweis

Der Zeugenbeweis ist ein anerkanntes Prozessmittel, das sich auf die Wahrnehmungen des Zeugen beschränkt, also seine Erfahrungen durch riechen, sehen, schmecken, hören und fühlen. Der Zeuge darf nichts verschweigen, was zu einer wahrheitsgemäßen Aussage gehört. Ein Fragerecht steht dem Zeugen regelmäßig nicht zu, es sei denn, er ist zum Beispiel auch Nebenkläger und fungiert vor Gericht derzeit nicht als Zeuge.

Erfahrungen, Schlussfolgerungen oder Wertungen sind jedoch nicht beweiskräftig. Die Richtigkeit der Zeugenaussage beurteilt das Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung. Dabei kommt es sowohl darauf an, ob der Zeuge glaubwürdig, als auch darauf an, ob die Zeugenaussage glaubhaft ist.

Personenkreis

Parteien, Beteiligte oder der Beschuldigte können nicht als Zeugen auftreten. Allerdings kann ein Prozessbevollmächtigter als Zeuge auftreten, etwa ein Strafverteidiger etc. Natürlich hat ein Zeuge das Recht, sich bei einem Rechtsanwalt rechtlichen Beistand einzuholen, etwa wenn es um sein Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger des Beschuldigten geht.

Vom Sachverständigen grenzt sich der Zeuge durch den Inhalt seiner Aussage ab. Der Zeuge sagt über wahrgenommene Tatsachen aus, wohingegen ein Sachverständiger über seine Kenntnisse und sein Fachwissen aussagt. Je nach Sachlage kann es jedoch sein, dass der Sachverständige auch als Zeuge aussagt.

Zeugeneinvernehmung

Die Zeugenvernehmung folgt normalerweise einem festen Ablauf. Zunächst wird der Zeuge in den Sachverhalt eingeführt, dann über sein Zeugnisverweigerungsrecht und Aussageverweigerungsrecht und die Folgen von Falschaussagen belehrt. Daran schließt sich dann die Vernehmung zur Person und zur Sache an.

Wird der Zeuge im Laufe der Zeugenvernehmung beispielsweise durch die Polizei selbst zum Beschuldigten, muss die Zeugeneinvernahme sofort eingestellt und eine sofortige Niederschrift angefertigt werden. Sagt der Zeuge trotzdem weiter aus, besteht für die Zeugenaussage ein Verwertungsverbot.

Vereidigung

Zum Schluss erfolgt unter Umständen eine Vereidigung. Bestehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen, kann dieser vereidigt werden. Macht der Zeuge eine Falschaussage oder leistet auf diese sogar den Eid (Meineid), macht er sich strafbar.

Zeugenauslagen

Dem Zeugen sind alle Aufwendungen zu erstatten, die im Zusammenhang mit seiner Aussage entstanden sind. Das sind insbesondere der Verdienstausfall und weitere Auslagen, wie beispielsweise Fahrtkosten.

Zeuge vom Hörensagen

Von Zeugen vom Hörensagen spricht man, wenn ein Zeuge darüber eine Aussage macht, was ihm von einer anderen Person mitgeteilt wurde. Im Strafverfahren entscheidet das Gericht, ob es die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen für ausreichend stichhaltig hält. Problematisch kann die Zeugenaussage vom Hörensagen dann werden, wenn ein verdeckter Ermittler ins Spiel kommt. Berichtet der Zeuge Angaben zu dieser Person, die dem Gericht ja nicht bekannt ist, so ist die Aussage nur zu berücksichtigen, wenn weitere Beweismittel sie stützen.

Weitere Zeugen sind etwa der Augenzeuge, der Ohrenzeuge, der Alibizeuge, der Erkennungszeuge und der Amtszeuge.

Zeugenschutz

In bestimmten Situationen kann dem Zeugen der sogenannte Zeugenschutz gewährt werden. Zeugenschutz kommt immer in Betracht, wenn der Zeuge durch seine Aussage in Gefahr gerät. Insbesondere in Prozessen zur organisierten Kriminalität hat der Zeugenschutz eine besonders wichtige Bedeutung.

(WEL)

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