5.739 Anwälte für Zeugniskorrektur | Seite 240

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Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert
Rechtsanwaltskanzlei Schrön - Trommsdorff - Beckert, Schulstr. 23, 72250 Freudenstadt 6899.9262739682 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zeugniskorrektur
(09.02.2023) Ich habe mich an die Kanzlei gewendet und bekam noch am selben Tag eine Rückmeldung von Herrn Beckert. Das war echt …
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Rechtsanwalt Christoph Geiser
Fachanwaltskanzlei Geiser, Waldstraße 6, 52531 Übach-Palenberg 6622.7458037532 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Zeugniskorrektur beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Geiser
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sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Claßen
Rechtsanwälte Schulte & Kollegen, Oststr. 6-8, 53879 Euskirchen 6679.4695562087 km
Professionelle und seriöse Arbeit im Interesse der Mandanten bereiten mir große Freude.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Zeugniskorrektur beantwortet Frau Rechtsanwältin Dagmar Claßen
aus 12 Bewertungen Frau Claßen hat mich umfassend und einfühlsam beraten. Bei der Gegenseite hat sie freundlich und nachdrücklich meine … (13.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugniskorrektur

Fragen und Antworten

  • Zeugniskorrektur: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugniskorrektur umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugniskorrektur und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeugniskorrektur: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugniskorrektur sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Arbeitnehmer kann gegen einen Arbeitgeber einen Anspruch auf Zeugniskorrektur haben, wenn das Arbeitszeugnis unvorteilhaft oder schlichtweg unwahr ist, also nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Vor allem muss das Zeugnis dem Gebot der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit entsprechen.

Der Anspruch auf Zeugniskorrektur kann nötigenfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden. Zuständig für die Geltendmachung des Zeugniskorrekturanspruches ist das Arbeitsgericht.

Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zeugniskorrektur besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen bestimmten Wortlaut des Zeugnisses. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der einzelnen Bewertungsstufen bei der Formulierung einen Ermessensspielraum. Hinsichtlich unterdurchschnittlicher Leistungen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber darlegungspflichtig, der Arbeitgeber muss also nachweisen, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. Hinsichtlich einer durchschnittlichen Leistung ist der Arbeitnehmer darlegungspflichtig, der Arbeitgeber muss diesen Vortrag im Zweifel erschüttern. Bei der Geltendmachung der Aufnahme von überdurchschnittlichen Leistungen in ein Arbeitszeugnis trifft den Arbeitnehmer hingegen die volle Darlegungs- und Beweislast. Diese Beweislastregelungen sind bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage zur Geltendmachung des Anspruchs auf Zeugniskorrektur unbedingt zu berücksichtigen.

Der Anspruch auf Zeugniskorrektur kann ausweislich der einschlägigen Rechtsprechung auch nur zeitlich begrenzt geltend gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnt den Anspruch ca. zehn Monate nach Erteilung des Zeugnisses ab.

(LOE)

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