Abmahnung Claudia Morgan durch Rechtsanwalt Volker Jakob wegen ebay-Verkauf!

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan, Möckerner Straße 5, 39114 Magdeburg, vor. Frau Claudia Morgan wird vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob aus Endbach. Frau Morgan handelt unter dem Verkäufernamen „deal4luck” auf der Internetplattform eBay.

In dem Abmahnschreiben wird das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstandet. Betroffen ist das Marktsegment Schulbedarf und Spielzeug.

In der Abmahnung wird gerügt:

  • Fehlende vertragliche Vereinbarung über die 40,00-EUR-Klausel
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Fehlender Hinweis über das Zustandekommen des Vertrages
  • Fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes
  • Fehlender Hinweis auf die technischen Mittel, mit denen Eingabefehler durch den Käufer vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden können

In dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Die dem Abmahnschreiben als Entwurf beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 EUR vor. Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzt der Rechtsanwalt Volker Jakob einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).

Die von dem Rechtsanwalt Volker Jakob als Formulierungsvorschlag beigefügte Erklärung sollte nicht ohne vorherige Beratung und/oder Änderung abgegeben werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt und ob die beanspruchten Rechtsanwaltskosten richtig berechnet wurden.

Allgemeiner Hinweis:

Bevor Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben, müssen die Beanstandungen eingestellt und die Fehler behoben werden. Erst wenn dies geschehen ist, sollte die Erklärung unterschrieben und beim Gegner eingereicht werden. Nach Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung muss dringend das unterschriebene Verbot beachtet werden. Wer das Verbot nicht beachtet oder die Vorgaben falsch umsetzt, setzt sich der Gefahr aus, eine weitere kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten und eine Vertragsstrafe bezahlen zu müssen. Lassen Sie sich daher nicht nur beraten im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung, sondern auch im Hinblick auf die vorzunehmenden Veränderungen Ihrer Verkaufsangebote.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Frau Claudia Morgan erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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