Abmahnung der Luther Rechtsanwälte im Auftrag der Daniel Wellington AB

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Die Daniel Wellington AB ist ein Hersteller von Uhren mit Sitz in Schweden und Inhaber der Marke „Daniel Wellington“. Durch ihre Rechtsanwälte Luther hat sie kürzlich eine Abmahnung wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen Markenrechte gegen einen unserer Mandanten ausgesprochen.

In der Abmahnung heißt es, dass Daniel Wellington durch einen Testkauf über den Shop auf Amazon, der von unserem Mandanten betrieben werden soll, Kenntnis davon erlangt habe, dass dieser Produktfälschungen anbiete. Bei den angebotenen und erworbenen Produkten handle es sich nicht um Originalware von Daniel Wellington, sondern um eine nicht lizensierte und nicht von Daniel Wellington selbst in den Verkehr gebrachte Uhr. Gemäß Art. 9 UMV und §§ 4, 14 MarkenG ist es Dritten jedoch untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Genau dies habe unser Mandant jedoch durch das Anbieten von gefälschten Uhren, die mit dem Zeichen von Daniel Wellington versehen sein sollen, getan. Gleichzeitig sei dies eine Rufausbeutung und damit auch wettbewerbswidrig.

Aufgrund der vermeintlichen Markenrechtsverletzung wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung aufgefordert. Weiterhin wird er zur Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 3.399,50 € aufgefordert. Dieser Betrag berechnet sich aus dem Ansatz einer 1,5er Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 250.000,00 €. Für den Fall, dass keine Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abgegeben wird, kündigen die Luther Rechtsanwälte gerichtliche Schritte an.

Wie ist die Abmahnung einzustufen?

Es handelt sich um eine klassische markenrechtliche Abmahnung. Gerügt wird die angebliche Verletzung von Markenrechten durch das Anbieten von Waren im Internet. Auf Abmahnungen grundsätzlich und auf markenrechtliche Abmahnungen insbesondere sollte nicht selbständig reagiert werden. Zuvor sollte ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen, ob die gerügte Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Hierzu sollte insbesondere geprüft werden, woher die abgemahnte Ware stammt und ob sie nicht durch den Markenrechtsinhaber oder in seiner Kenntnis in den Verkehr gelangt ist. Wir raten davon ab, vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft und selbstständig zu unterzeichnen. Diese können ein Schuldeingeständnis darstellen und sind oftmals nachteilig formuliert. Vielmehr sollte bei Erhalt einer Abmahnung umgehend ein spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden, die gesamte Angelegenheit zu überprüfen. 

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung von Daniel Wellington erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen und sich speziell an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden. Wir stehen Ihnen hierzu bundesweit zur Verfügung. Insbesondere ist es wichtig, auch im Falle der Berechtigung der Abmahnung den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir stehen Ihnen hierzu beratend gern zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Bleiben Sie ruhig!

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- spezialisierte Beratung aufgrund unserer großen Erfahrung

- persönliche und enge Beratung und Betreuung

- faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz bereits zu Beginn

- bundesweite Vertretung

- unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns und unseren Mandanten Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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