Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e. V. wegen AGB-Klausel

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Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. wegen einer unwirksamen AGB-Klausel.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. verschickte kürzlich eine Abmahnung, in der die Verwendung einer angeblich unwirksamen AGB-Klausel gerügt wird.

Der von der Abmahnung Betroffene biete auf der von ihm betriebenen Website Produkte zum Kauf an und verwende dabei eigene AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). In diesen würde eine angeblich unwirksame Klausel zu Mängelrügen bei Sachmängeln vorliegen. Dies würde einen Verstoß gegen § 3 UWG darstellen und sei somit wettbewerbswidrig.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung und einer Verpflichtungserklärung gefordert. Ebenfalls solle er sich dazu verpflichten, die beanstandete Klausel zukünftig nicht mehr zu verwenden. Des Weiteren wird die Erstattung der angefallenen Kosten für die Abmahnung verlangt.

Was können Sie tun?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. 

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax, wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten.


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