Abmahnung durch den Verein Wirtschaft im Wettbewerb | Impressum bei Anzeige in Tageszeitung
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Die Abmahner
Der „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.“ nutzt zur Vereinszweckerreichung häufig die wettbewerbsrechtliche Abmahnung, um für seine gewerbetreibenden Mitglieder den lauteren Wettbewerb zu schützen.
Der Vorwurf
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, bei einer Anzeige in einer Tageszeitung seine Identität als Unternehmer nicht deutlich genug erkennen zu lassen. Zum Treffen einer geschäftlichen Entscheidung muss dem Verbraucher auch die eingetragene Rechtsform bekannt sein. Fehlt diese, so stellt dies auch einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 UWG und somit eine unlautere Wettbewerbshandlung dar.
Die Forderung
Neben einer Aufwandsentschädigung (220 €) wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, die jeden zukünftigen Verstoß mit einer 3.500 € hohen Vertragsstrafe versieht.
Unsere Einschätzung
Lau BGH muss eine Werbeanzeige die Identität bzw. Anschrift des Unternehmens für den Verbraucher deutlich enthalten. Es handele sich dabei um grundlegende Informationen, die benötigt werden, um sich über das Unternehmen zu informieren und sodann eine informierte geschäftliche Handlung treffen zu können.
Unser Rat
Selbst wenn die Vorwürfe auf Sie zutreffen, so kann die Unterlassungserklärung dennoch zu Ihren Gunsten einer Modifikation unterzogen werden. Achten Sie auch darauf, die Frist nicht tatenlos verstreichen zu lassen, um teure gerichtliche Weiterungen zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns gerne für einen kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres individuellen Falls!
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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