Abmahnung Markenrecht: Willy Bogner wegen der Verletzung der Marke Fire and Ice

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Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei RLTG – Ruttensperger, Lachnit, Trossin, Gomoll aus München vor, die im Namen der Firma Willy Bogner GmbH & Co Kommanditgesellschaft auf Aktien die Verwendung der Bezeichnung „Fire and Ice“ abmahnen lässt.

Die Firma Willy Bogner GmbH & Co KG auf Aktien aus München habe das Label „FIRE & ICE“ bzw. „FIRE + ICE“ 1989 für den Vertrieb von Bekleidung gegründet. Die Wort-Bildmarke „FIRE&ICE BOGNER“ sei für Bekleidungsstücke; Schuhwaren sowohl als deutsche als auch als internationale Marke eingetragen. Darüber hinaus stehen der Willy Bogner GmbH & Co KG Werktitelrechte aus dem Filmtitel „Feuer und Eis“ und dem entsprechenden englischen Filmtitel „Fire and ice“ zu.

Der Abgemahnte verkaufte in seinem Onlineshop Sportschuhe der Firma Nike unter der Bezeichnung „Fire and Ice“. Bezeichnet wurden die Schuhe mit „Fire and ice Pack“ und „Serie Nike: Fire and Ice Pack“ teilweise noch ergänzt durch Bezeichnungen wie etwa „Magista“ o.ä. Der Abgemahnte hat die Bezeichnung von der Firma Nike erhalten und war sich insoweit keiner Schuld bewusst.

Die Firma Willy Bogner GmbH & Co KG sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte aus der Eintragung der Wort-Bildmarke sowie auch eine Verletzung an den Werktitelrechten.

Ebenso wurde angemerkt, dass es sich hier gleichzeitig um einen Wettbewerbsverstoß handelt, da eine Irreführung des Verbrauchers vorliege.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Wirkung für die europäische Union wird auch die Auskunftserteilung gefordert. Ebenso soll der Abgemahnte Händler anerkennen, der Firma Willy Bogner GmbH & Co KG sämtlichen Schaden zu ersetzen, der aus der Verletzungshandlung entstanden ist oder entstehen wird. Bogner fordert des Weiteren den Rückruf der Artikel von allen gewerblichen Abnehmern und die Entfernung aus allen Vertriebswegen, sowie die Vernichtung des Artikelbestandes.

Zu guter Letzt soll der Abgemahnte Händler die Kosten für die Einschaltung der Kanzlei Ruttensperger, Lachnit, Trossin, Gomoll auf einem Gegenstandswert von 500.000,00 € bei einer 1,5 Geschäftsgebühr und dies sowohl für den Rechtsanwalt als auch für den Patentanwalt, also eine Summe von 9.639,000 €!!!! (zzgl. Auslagenpauschale von 20,00 € und Mehrwertsteuer) tragen. 

Die Abmahnung sollte daher sehr ernst genommen werden.

Unsere Empfehlung

Ruhig bleiben!

Fristen beachten

Nicht selbst in Kontakt mit der Kanzlei RLTG treten.

Keine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Keine Zahlungen leisten.

Bei der Vielzahl der Konstellationen und möglichen Rechtsfolgen empfiehlt es sich, sich fachkundig beraten zu lassen.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6 000 Abmahnverfahren


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