Abmahnung: Sabrina und Guiseppe Fratantonio GbR „Digi4Sales“ durch Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers

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Die Abmahner

Die Sabrina und Guiseppe Fratantonio GbR ist ein in Nürnberg ansässiges Unternehmen, welches bei Amazon unter dem Benutzernamen „Digi4Sales“ verschiedenste Produkte wie z. B. Rasierer oder Lautsprecherboxen verkauft. Vertreten wird das Unternehmen im vorliegenden Fall von der Rechtsanwaltskanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers aus Münster.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein urheberrechtsverletzendes Verhalten: Der Abgemahnte soll gegen §§ 15, 19a UrhG verstoßen haben, indem er urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke kopierte und online verwendete. So wurde das Verwertungsrecht des Urhebers verletzt.

Die Forderung

Zunächst wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafenregelung enthält, gefordert. Die Höhe der Vertragsstrafe wird bei Zuwiderhandeln einseitig durch den Abmahner bestimmt.

Weiterhin wird die Übernahme der Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 25.200,00 € in Höhe von 1.358,86 € gefordert.

Außerdem wird Schadenersatz aus § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 300,00 € pro Bild gefordert. Die Höhe ergibt sich aus einer Lizenzanalogie der Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft. Ausgegangen wird von einem Nutzungshonorar von 150,00 € pro Bild plus 100-prozentigem Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers.

Unsere Einschätzung

Die Basis für die Lizenzanalogie bildet ein fiktiver Lizenzvertrag, welcher von fairen Vertragspartnern in vergleichbarer Situation geschlossen worden wäre. Zur Bestimmung der Höhe werden die tatsächlichen Standard-Lizenzsätze des Urhebers oder ein Mittelwert aus vergleichbaren Verträgen herangezogen. Die Lizenzanalogie hat sich damit als gängige praktische Lösung für die Bezifferung des entstandenen Schadens etabliert.

Unser Rat

Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Konsultation eines spezialisierten Anwalts unterschrieben werden, da sie häufig zu weit gefasst ist und daher Gefahren birgt: Mit Abgabe verpflichten Sie sich für 30 Jahre für meist viel zu viele weitere Verletzungshandlungen als nötig. Daher sollte die Erklärung anwaltlich geprüft und modifiziert werden.

Die Höhe des Schadenersatzes sollte ebenfalls überprüft werden und gegebenenfalls angemessen neu berechnet werden – gern stehen wir Ihnen hierfür beratend zur Seite und klären Ihre offenen Fragen auch bereits im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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