Abmahnung von der Volkswagen AG wegen VW Emblem – so reagieren Sie richtig!

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichen uns wieder einige Abmahnungen von der Volkswagen AG und den Rechtsanwälten Lubberger Lehment wegen des Vorwurfes einer Markenrechtsverletzung. Wir vertreten seit einigen Jahren viele Mandanten die eine entsprechende Abmahnung von Volkswagen und Lubberger Lehment erhalten haben und können betroffenen Unternehmern und Händlern unsere kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Sie profitieren dabei nicht nur von Fachexpertise als Fachanwälte, sondern auch von unserer langjährigen Erfahrung mit exakt diesen Gegnern. 

Wenn Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen wollen, senden Sie uns die Abmahnung per E-Mail (info@wd-recht.de) nebst Telefonnummer. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Worum geht es bei der Abmahnung von VW und Lubberger Lehment?

Die aktuellen Abmahnungen betreffen mal wieder eine markenrechtlichen „Klassiker“, nämlich das Angebot von VW Emblemen. Grundsätzlich gilt, dass nur der Markeninhaber Originalware mit den Marken versehen darf. Dies gilt auch für Ersatzteile. Die Nutzung der Marken ist hier nur im beschreibenden Sinne erlaubt und beschränkt sich auf das erforderliche Maß, um die Kunden über die Eignung des Ersatzteiles zu informieren. Das Markenzeichen / Emblem ist dabei kein Ersatzteil im Sinne des MarkenG, da es sich auf die Darstellung der Marke beschränkt. Im Gegensatz zum Designrecht, besteht in diesen Fällen ein extrem hohes Risiko, dass es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt, wenn das Teil kein Original ist.

Die Rechtsanwälte von Lubberger Lehment fordern daher im Namen der Volkswagen AG nicht nur, dass der Händler die Markenverletzung unterlässt (Unterlassungserklärung), sondern auch Auskunft und Schadenersatz. Schließlich werden auch Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000 € geltend gemacht.


Was muss man beachten?

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Betroffene sollten die Abmahnung ernst nehmen, die Fristen notieren und Ruhe bewahren. Wir raten von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite mangels rechtlicher „Augenhöhe“ ab. Betroffene sollten stattdessen die Abmahnung prüfen lassen und die Unterlassungserklärung – wenn überhaupt – nur mit fachanwaltlicher Hilfe und in modifizierter Forme unterzeichnen. Die gilt natürlich nur, wenn der Vorwurf zutreffend ist. Wir raten den Betroffenen daher folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •  Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  • Fachanwalt kontaktieren!


Dr. Wallscheid & Drouven - Unsere Leistungen im Markenrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Wir haben bereits über diese Abmahnung von Lubberger Lehment berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-skoda-auto-a-s-und-lubberger-lehment-erhalten-wir-helfen/

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