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AG Kaiserslautern: hohe Geldstrafe wegen Verbreitung eines Films über Polizeieinsatz

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Das Amtsgericht Kaiserslautern hat mit einem Urteil vom 08.08.2016 eine Angeklagte wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und des Rechts am eigenen Bild zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen die Mitangeklagte wurde gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300 Euro eingestellt.

Im vorliegenden Fall kam es im Frühjahr zu einem Polizeieinsatz in der Wohnung einer der beiden Angeklagten, in dessen Verlauf der 12-jährige Sohn einer Angeklagten von Polizeibeamten aus der Wohnung geholt wurde. Hintergrund war ein Beschluss des Familiengerichts. Mit ihm wurde das Sorgerecht für den Zwölfjährigen in Kaiserslautern auf das Jugendamt übertragen. Dabei war ausdrücklich davon die Rede, dass die Polizei dazu geholt und auch „unmittelbare Gewalt“ angewendet werden darf. Das Video zeigt, wie die Beamten den Jungen aus der Wohnung im westpfälzischen Otterbach holen, um ihn ins Heim zu bringen. Der 12-Jährige wehrte sich heftig dagegen. Er trat und biss die Beamten, schließlich wickelte er sich einen Rollladengurt um den Hals und den Arm und gefährdete sich damit selbst. Die Polizisten fesselten ihn schließlich. 

Den eingesetzten Polizeibeamten wurde mit der Verbreitung des Films über YouTube ein gewaltsames Vorgehen vorgeworfen. Sie wurden wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern entschied jedoch, nicht gegen die Polizisten zu ermitteln. Ein strafbares Verhalten der Beamten sei nicht gegeben. Sie hätten erst Zwang angewendet, als alle Überredungskünste nichts mehr geholfen hätten. Außerdem seien sie durch den Gerichtsbeschluss sogar verpflichtet gewesen, Zwangsmittel anzuwenden. Die Staatsanwaltschaft hatte vor ihrer Entscheidung nicht nur das Video ausgewertet, sondern auch den Bericht der Polizisten selbst, die Aussage eines ebenfalls anwesenden Gerichtsvollziehers und ein ärztliches Attest des Jugendamts.

Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro gegen die Hauptangeklagte. Die Frau hatte weder die Polizeibeamten und den anwesenden Gerichtsvollzieher noch den 12-Jährigen selbst um Erlaubnis gefragt, das Video zu veröffentlichen. Dabei wurde strafschärfend berücksichtigt, dass sie vor Gericht keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigte. Vielmehr gab sie an, dass sie jederzeit wieder so handeln würde.

Das Verfahren gegen die Mutter des Jungen wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 300 Euro eingestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hat angekündigt, in Berufung zu gehen.


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