Alkohol am Steuer #Fakten, #Sanktionen, #Führerscheinentzug

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Alkohol am Steuer ist in Deutschland eine ernste Verkehrsverfehlung mit potenziell schwerwiegenden rechtlichen Folgen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet nicht nur die Sicherheit des Fahrers selbst, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer. Hier ist ein ausführlicher Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die Grenzwerte sowie die möglichen Sanktionen und Maßnahmen.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland sind die Bestimmungen zum Fahren unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Die Gesetze unterscheiden zwischen verschiedenen Alkoholgrenzwerten, die abhängig von der Erfahrung des Fahrers und der Art des Fahrzeugs sind.

Alkoholgrenzwerte

  1. Allgemeiner Grenzwert: Der allgemeine Alkoholgrenzwert liegt bei 0,5 Promille für Autofahrer, die älter als 21 Jahre sind oder länger als zwei Jahre den Führerschein besitzen. Für diese Fahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze, solange keine Fahrauffälligkeiten oder Unfälle vorliegen.

  2. Grenzwert für Fahranfänger und junge Fahrer: Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Das bedeutet, dass jeglicher Alkoholkonsum vor oder während des Fahrens verboten ist.

  3. Grenzwert bei Auffälligkeit: Unabhängig von der Höhe der Alkoholkonzentration im Blut kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafbarkeit gegeben sein, wenn der Fahrer Verkehrsauffälligkeiten zeigt oder einen Unfall verursacht. In solchen Fällen spricht man von einer "relativen Fahruntüchtigkeit".

Mögliche Sanktionen

Die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss können je nach Schweregrad der Übertretung variieren:

  1. Bußgelder und Fahrverbot: Bei einem erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze ohne Auffälligkeiten werden in der Regel Bußgelder ab 500 Euro fällig, und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Bei wiederholten Verstößen steigen die Bußgelder und die Dauer des Fahrverbots.

  2. Führerscheinentzug: Bei schwereren Verstößen oder relativer Fahruntüchtigkeit kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. Die Dauer des Entzugs hängt vom Einzelfall ab und kann von mehreren Monaten bis zu einem dauerhaften Entzug reichen.

  3. Strafrechtliche Folgen: Bei einem Promillewert ab 1,1 spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Dies wird strafrechtlich verfolgt und kann zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer hohen Geldstrafe führen.

Maßnahmen zur Wiedererlangung des Führerscheins

Nach einem Entzug des Führerscheins müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, um diesen wiederzuerlangen:

  1. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Oft ist eine MPU erforderlich, um die Fahreignung wiederherzustellen. Diese Untersuchung beinhaltet Tests zur Überprüfung der psychischen und physischen Eignung sowie der Einstellung zu Alkohol.

  2. Teilnahme an einem Fahreignungsseminar: In manchen Fällen kann die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar angeordnet werden.

Fazit

Die Regelungen zum Alkohol am Steuer in Deutschland sind sehr streng und zielen darauf ab, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Sollte es zu einem Rechtsstreit bezüglich Punkten im Fahreignungsregister oder einem drohenden Fahrverbot kommen, ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht kann wertvolle Unterstützung bieten, um die bestmöglichen Ergebnisse in einem solchen Verfahren zu erzielen.


Als Experte für Straf-, Verkehrs- und Versicherungsrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um den Entzug der Fahrerlaubnis und andere verkehrsrechtliche Angelegenheiten gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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