Amtsgericht Hamburg verurteilt E-Roller-Fahrer zu 80.000 EUR Geldstrafe

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Das ging gründlich in die Hose.

Das Amtsgericht Hamburg verurteilte einen 33-jährigen Unternehmer zu einer Geldstrafe von 80.100 EUR wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller.

Was war geschehen?

Tarek Müller ist Mitgründer und Geschäftsführer des bekannten Modeunternehmens „About You“. Der Unternehmer war im November 2021 mit einem E-Roller unterwegs im Hamburger Szeneviertel St. Pauli, leider mit 1,3 Promille Alkohol im Blut, weshalb er vom Amtsgericht Hamburg zunächst einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr mit einer Geldstrafe von 1.500 EUR (30 Tagessätze zu je 50 EUR) bekam.

Hätte er diese Geldstrafe akzeptiert, wäre er relativ glimpflich und vor allem billig davongekommen. Das tat der Unternehmer aber nicht und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Das Amtsgericht Hamburg hat den Unternehmer schließlich zu einer Geldstrafe von 80.100 EUR verurteilt.

Es blieb bei den zuvor festgelegten 30 Tagessätzen für die Trunkenheitsfahrt. Juristisch ist dagegen auch nichts einzuwenden, weil der Straftatbestand einer Trunkenheitsfahrt bekanntlich ab 1,1 Promille verwirklicht wird.

Die Tagessatzhöhe wurde jedoch auf 2.670 EUR festgelegt, was dann die viel höhere Gesamtsumme erklärt. Das macht rechnerisch eine Steigerung um mehr als das 50-fache aus. Zudem bekam der Unternehmer die Fahrerlaubnis entzogen mit einer zehnmonatigen Sperre für die Wiedererteilung der neuen Fahrerlaubnis.

Zwar hätte der Unternehmer in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen können, dies war aber nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich, § 411 Abs. 3 StPO.

Das Beispiel zeigt: Manchmal macht es durchaus Sinn, einen Strafbefehl zu akzeptieren und in den sauren Apfel zu beißen. Einen Einspruch gegen den Strafbefehl kann noch bis zur Hauptverhandlung jederzeit problemlos zurücknehmen. Hat die Hauptverhandlung aber bereits begonnen, ist man von der Zustimmung der Staatsanwaltschaft abhängig, wenn man den Einspruch zurücknehmen möchte.


Max van der Leeden, Fachanwalt für Arbeitsrecht


www.kanzlei-vanderleeden.de


Foto(s): Max van der Leeden

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