Angabe von Krypto in der Steuererklärung – darauf müssen Sie achten!

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Auch wenn Kryptowährungen sehr spekulativ sind, werden sie bei vielen Anlegern immer beliebter. Doch Vorsicht: Auch das Finanzamt ist an diesen Geschäften interessiert – Gewinne und Verluste der Kryptogeschäfte sind für die Steuererklärung relevant. Was dabei konkret zu beachten ist, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Kryptowährung in der Steuererklärung – kurz gefasst:

  • Kryptowährung sind sonstige Wirtschaftsgüter
  • Verkauf von Kryptowährung ist privates Veräußerungsgeschäft
  • Gewinne aus Kryptowährung: Versteuerung zum persönlichen Einkommenssteuersatz
  • Steuern sparen: Gewinne aus Kryptowährung bleiben steuerfrei bis Freigrenze von 600 Euro und bei Verkauf nach Spekulationsfrist von einem Jahr

Rechtliche Einordnung von Kryptowährung

Die Kryptowährung wird vom Gesetzgeber weder als „richtige“ Währung noch als Kapitalanlage eingestuft. Sie fällt stattdessen unter die Kategorie „Sonstige Wirtschaftsgüter“ und wird damit wie Wertgegenstände behandelt. Diese Einstufung hat wiederum Auswirkungen auf die dafür anfallenden Steuern.

Privatanleger müssen daher beim Handel mit Krypto in der Steuererklärung Folgendes beachten:

  • Gewinne aus dem Krypto-Handel unterliegen der Einkommenssteuer und werden dementsprechend nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.
  • Wenn Sie durch den Kryptohandel Spekulationsgewinne erzielen, müssen Sie diese Gewinne selbst versteuern, da dies nicht wie bei der Abgeltungssteuer über die Bank erfolgt.

Kryptowährung und Spekulationsfrist

Nicht immer fallen für Gewinne aus dem Kryptohandel Steuern an, denn es gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Für Sie als Privatanleger heißt das:

Wenn Sie die Kryptowährung mehr als 365 Tage halten und erst dann verkaufen, fallen keine Steuern an. Das gilt aber auch für die Verluste.

Wie der Gewinn entstanden ist, ist für das Finanzamt übrigens irrelevant, d.h. Sie zahlen auf Spekulationsgewinne (Verkauf innerhalb von 365 Tagen) immer Steuern, egal, ob es sich um einen Tausch von Kryptowährung oder den Umtausch in eine reguläre Währung Handel.

Auswirkungen der Spekulationsfrist auf die Angabe von Krypto in der Steuererklärung

Sie sollten als Privatanleger immer genau dokumentieren, wann Sie Kryptowährungen zu welchem Kurs gekauft haben, um genau zu wissen, ob Sie die Jahresfrist eingehalten haben. Denn bei mehreren Käufen bzw. Kaufzeitpunkten kann es schnell unübersichtlich werden.

Um die Gewinnermittlung zu vereinfachen, kommen Verfahren wie Fifo oder Lifo zum Einsatz. Während es bei Fremdwährungsgeschäften strikte Vorgaben zur Anwendung der Fifo-Methode gibt, steht es Ihnen bei Kryptowährungen frei, welche Methode Sie wählen. Allerdings müssen Sie bedenken, dass das Fifo-Verfahren derzeit von den meisten Finanzämtern bevorzugt und im Entwurf des BMF-Schreiben zur ertragssteuerlichen Behandlung virtueller Währungen ebenfalls die Fifo-Methode empfohlen wird.

Fifo – First-in-First-Out
Lifo – Last-in-First-Out
Nach dieser Methode geht man davon aus, dass die zuerst gekauften Kryptowährungen immer zuerst verkauft werden.

Fifo ist aktuell das verbreitetste Verfahren, um die Verbrauchsreihenfolge beim Krypto-Verkauf zu bestimmen.
Nach dieser Methode geht man davon aus, dass immer die zuletzt gekauften Kryptowährungen zuerst verkauft werden.

Freigrenze für Kryptowährung

Wer Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, erhält eine Freigrenze von 600 Euro. Bis zu diesem Wert fallen also keine Steuern an. Sie müssen aber bedenken, dass sich die Freigrenze auf die Summe aller Veräußerungsgeschäfte bezieht und nicht nur Krytowährungen beinhaltet. Übersteigt der Gewinn die Grenze, werden auf den gesamten Betrag Steuern erhoben.

Wie wirken sich Verluste beim Kryptohandel aus?

Verluste beim Kryptohandel können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften des gleichen Jahres verrechnet werden. Wenn Sie in einem Jahr keine Gewinne erzielt haben, kann die Steuerlast dennoch durch die Verluste gemindert werden, weil Sie die Verluste sowohl auf künftige Jahre vortragen als auch auf vorhergehende Jahre rücktragen können.

Weitere Option zum Steuern sparen bei Kryptowährung: Kontogebühren absetzen

Als Käufer von Kryptowährungen müssen Sie ein Konto für die Transaktionen anlegen, z.B. bei einer Kryptobörse oder einem Broker. Sie können sämtliche Gebühren, die für diese Konten anfallen, in der Steuererklärung absetzen.

Kryptowährung kann in der Steuererklärung auch viel komplexer werden

Während die eben beschriebenen Punkte zur Behandlung der Kryptowährung in der Steuererklärung noch einfach nachvollziehbar sind, kann es je nach Einzelfall auch wesentlich komplizierter werden. Das gilt z.B. in folgenden Situationen:

  • Beschaffung der Kryptowährung durch Mining: Hier gilt nicht das Einkommenssteuergesetz, da Mining als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.
  • Mit den Kryptowährungen wurden Zinsen erzielt (z.B. über einen Peer-to-Peer-Kredit): Hier wird Abgeltungssteuer fällig!
  • Kryptohandel wird zu Einkünften aus Gewerbe gerechnet: Dann werden Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer fällig.


Meine Empfehlung

Der steuerliche Aspekt hinter dem Kryptohandel mit Kryptowährungen oder Kryptokunst birgt auch viele Gefahren und Herausforderungen. Gerne kann ich Sie dazu individuell beraten und mit Ihnen nach Lösungen suchen, um ihre digitalen Erträge zu sichern.

Bei Fragen zu diesem Thema melden Sie sich bitte gerne bei mir.

Ihr Dr. Christopher Arendt

089 / 54 714 3
c.arendt@acconsis.de

https://www.acconsis.de/dr-christopher-arendt/




Beitrag:

€uro am Sonntag, Wie der Fiskus auf Gewinne aus Kryptowährungen zugreifen darf, ist für viele Investments noch nicht klar geregelt. Auf welche Fallstricke Anleger achten sollten, 27.02.2022

BR24, Krypto-Investoren im Steuerdschungel, 04.02.2022

Foto(s): © hkama – stock.adobe.com

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