Anklageschrift vom Amtsgericht Dresden erhalten - Hinweise vom Fachanwalt

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Ihnen ist eine Anklageschrift vom Amtsgericht Dresden zugestellt worden? Sie haben eine Anklageschrift vom Landgericht Dresden erhalten? Sie haben die Gelegenheit, jetzt Beweiserhebungen zu beantragen oder einen Verteidiger zu benennen? Es ist nun höchste Zeit, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, was Sie nun machen sollten. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit als Strafverteidiger tätig. Vor den Strafgerichten in Dresden tritt er regelmäßig als Verteidiger auf.

Keinesfalls sollten Sie ohne anwaltliche Hilfe versuchen, das Strafverfahren zu einem glimpflichen Ausgang zu bringen - zu groß ist der Wissensvorsprung der Strafverfolungsbehörden und ggf. auch das "Präjudiz" des Gerichts, das die Sache zu verhandeln hat. Das Gericht wird das Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eröffnen. Es kommt dann zu (mindestens) einem Termin zur Hauptverhandlung. Wer hier ohne Anwalt erscheint, riskiert, verurteilt zu werden. Nur der Verteidiger erhält umfassende Akteneinsicht und kann mit dem Angeschuldigten gemeinsam die optimale Verteidigungsstrategie entwickeln - egal, ob an deren Ende ein Freispruch oder Schadensbegrenzung steht.

In einigen Fällen sieht das Gesetz vor, dass dem Angeschuldigten, der noch keinen Anwalt hat, vom Gericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Hierbei sollte man sich nicht auf den Vorschlag des Gerichts verlassen. Häufig werden immer dieselben örtlichen Anwälte beigeordnet, die dadurch wirtschaftlich auf den Zustrom weiterer Pflichtmandate angewiesen sind und dem Gericht deshalb möglichst wenig Arbeit machen. Was viele nicht wissen: Den sogenannten Pflichtverteidiger kann man selbst auswählen. Er muss seinen Kanzleisitz nicht im Bezirk des Gerichts haben. Es kann durchaus ratsam sein, hier einen Anwalt zu wählen, der dem Gericht mit einer gewissen - nicht nur örtlichen - Distanz begegnen kann. Dr. Bunzel übernimmt in geeigneten Fällen Pflichtverteidigungen bundesweit. Über die hierbei ggf. dennoch entstehenden Kosten informiert Sie Dr. Bunzel in einem Telefonat zur ersten Orientierung gern kostenfrei.

Sie haben eine Anklageschrift vom Amtsgericht Dresden oder vom Landgericht Dresden erhalten? Nehmen Sie noch heute Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel auf. In dringenden Fällen ist er telefonisch unter 0151 21 778 788 rund um die Uhr erreichbar.

Foto(s): Dr. Maik Bunzel

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