Anspruch auf Löschung einer Google-Bewertung

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Nicht selten passiert es, dass unzufriedene Kunden ihrem Ärger über eine, aus ihrer Sicht, schlechten Behandlung auf der populären Bewertungsplattform von Google freien Lauf lassen. Oftmals wird bei diesen negativen Bewertungen übertrieben oder ein gänzlich falscher Eindruck des Geschehenen vermittelt, was sich oft auch als „Racheakt“ darstellt. 

Doch was ist, wenn diese Grenze überschritten wurde? Verleumdungen, Beleidigungen und Unwahrheiten sind auch auf Bewertungsplattformen unzulässig.

Wann eine Bewertung die Grenze zur Unzulässigkeit überschritten hat, lässt sich anhand verschiedenen Kriterien, jedoch oft auch nur an Details feststellen. Das eigene Vorgehen oder Heranziehen von ungeeigneter Hilfe kann oft weiteren Schaden anrichten. Das Beachten von Fristen, deren Versäumnis zur endgültigen Unmöglichkeit der Löschung führen kann, oder das kompetente und strikte Verhandeln mit den Betreibern der Plattform sind unerlässlich und meist nur durch kompetente Unterstützung zu leisten.

Oft reagieren Internetplattformen wie Google nicht auf persönliche Beanstandungen oder lehnen diese mit dem Grund ab, es läge kein Verstoß vor. Dadurch, dass Google aber die meistgenutzte Suchmaschine der Welt ist, hat diese eine unschätzbar hohe Reichweite. Nach Entscheidungen des LG Frankfurt, des LG Hamburg, des LG Lübeck und des OLG Karlsruhe steht fest, dass es sich durchaus lohnen kann, gegen Bewertungen vorzugehen.

Schmähkritik und üble Nachrede können auf Grund der Reichweite der Bewertungsplattform erheblichen Schaden für das Ansehen eines Arztes, eines Restaurants, eines Unternehmens oder ähnliches hervorrufen und den freien Wettbewerb der verschiedenen Anbieter beeinträchtigen. 

In der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben wir uns unter anderem auf Medienrecht spezialisiert und legen großen Wert auf fachliche Exzellenz. Wir beschäftigen uns regelmäßig mit Fällen rund um Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Schadensersatzansprüche auf Bewertungsplattformen und haben zahlreichen Bewertungen auf unterschiedlichen Plattformen, wie Google, Facebook, Jameda, Sanego, Yelp, Ebay, Tripadvisor, Hotelbewertungen löschen lassen. 

Gerne unterstützen und beraten wir auch Sie, wenn Sie gegen eine Bewertungsplattform wie Google vorgehen oder eine Bewertung löschen lassen möchten. Sowohl bei der Löschung des gesamten Profils als auch bei der Löschung einzelner rechtsverletzender Kommentare stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.



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