anwalt.de-Insight: Die erfolgreichsten Wege, um eine Bewertung zu bitten

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anwalt.de-Insight: Die erfolgreichsten Wege, um eine Bewertung zu bitten
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Online-Bewertungen zufriedener Mandanten sind Gold wert. 77 Prozent der Ratsuchenden lesen die Rezensionen eines Anwalts, bevor sie ihn zum ersten Mal kontaktieren – so das Ergebnis einer anwalt.de-Befragung 2021. Wie können Sie also am effizientesten Bewertungen sammeln? Das haben wir nun für Sie herausgefunden.

Exklusive Erkenntnisse aus unserer Umfrage

anwalt.de hat im Frühjahr 2023 eine Befragung unter Privatpersonen durchgeführt, um ihre Einstellungen, Erwartungen und Verhaltensweisen im Rahmen der Rechtsberatung eingehender zu beleuchten. An der Erhebung nahmen insgesamt 267 Personen teil. Sie wurden im anwalt.de-Newsletter für Ratsuchende dazu eingeladen.

Wie möchten Mandanten am liebsten zu einer Bewertung eingeladen werden?

Bewertungseinladungen auf digitalem Weg stehen bei den Befragten besonders hoch im Kurs. 70 Prozent wünschen sich, dass Ihr Anwalt sie per E-Mail um eine Rezension bittet.

Das anwalt.de-Profil macht Ihnen als Anwalt bzw. Kanzlei die digitale Bewertungseinladung denkbar leicht. Verwenden Sie einfach den Link zu Ihrer Bewertungsfunktion – und binden Sie ihn in eine E-Mail ein. Dieser ist nach folgendem Schema aufgebaut: https://www.anwalt.de/PROFIL-URL/bewertung-abgeben.php.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Bewertungseinladungen für Ihr Anwaltsprofil bzw. Bewertungseinladungen für Ihr Kanzleiprofil als E-Mail auch direkt aus Ihrem anwalt.de-Konto zu versenden. Holen Sie dafür bitte zuvor das Einverständnis des Empfängers ein.

18 Prozent der Befragten möchten vor allem auf der Kanzlei-Website des Anwalts zu einer Bewertung motiviert werden. anwalt.de stellt Ihnen dafür ein Widget – ein kleines grafisches Fensterelement – zur Verfügung, das Sie in Ihre Homepage einbinden können. In Ihrem Kundenkonto finden Sie unter „Profil-Widgets“ das Widget „Bewertung abgeben“. Passen Sie es im Konfigurator nach Belieben hinsichtlich Farbgestaltung und Größe an. Sie erhalten dann den entsprechenden HTML-Code, den Sie an gewünschter Stelle in den Quellcode Ihrer Website kopieren können.

Ein Einladungskärtchen, das vom Anwalt persönlich überreicht wird, ist der besondere Wunsch von weiteren 8 Prozent. anwalt.de stellt Ihnen die Verteilkärtchen gern zur Verfügung. Sie können diese jederzeit kostenfrei beim Kundenservice bestellen.

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Sie haben Fragen rund um die Bewertungseinladung und Ihr Reputationsmanagement? Der Kundenservice von anwalt.de ist für Sie da.

(FPR; ZGRA)

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Reputation als Anwalt nachhaltig managen und worauf es bei der Kommunikation mit Mandanten ankommt.

Foto(s): ©Pixel/Shot, ©anwalt.de/KGR

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