Arzthaftung – das neue Patientenrechtegesetz

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Frage: Was bedeutet das neue Patientenrechtegesetz für die Arzthaftung?

Antwort: Die Arzthaftung ist nunmehr in den §§ 630a bis 630h in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen worden. Ausdrücklich sind dort nunmehr folgende Pflichten des Arztes geregelt:

  • Den Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln.
  • Den Patienten über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien sowie mögliche Kostenfolgen zu informieren.
  • Ihn über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und die sich daraus ergebenden Risiken rechtzeitig und in einem persönlichen Gespräch aufzuklären.
  • Die Behandlung schriftlich zu dokumentieren.
  • Der Patient erhält das Recht, in seine Patientenakte einzusehen.
  • Verstößt der Arzt gegen seine Pflichten, können dem Patienten Beweiserleichterungen helfen, sein Recht durchzusetzen. Die gesetzliche Neuregelung gibt damit im BGB die Gesetzeslage wieder, wie sie sich in den zurückliegenden Jahrzehnten in Rechtsprechung und Literatur entwickelt hat. Der Patient erhält eine erleichterte Übersicht über seine Rechte.


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