Auto an Person ohne Führerschein überlassen – mache ich mich strafbar?

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar und kann mit Geldstrafe oder
Haftstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Ob der Fahrer den Führerschein verloren
oder nie gemacht hat spielt dabei keine Rolle. Aber was ist, wenn jemand sein Auto an
eine Person verleiht, die keinen Führerschein hat?


Ist schon das verleihen eines Auto an Personen ohne Führerschein strafbar?


Ebenso wie der Fahrer ohne Fahrerlaubnis wird der Halter bestraft, der zulässt oder
anordnet, dass eine Person ohne Führerschein sein Kraftfahrzeug führt. Das bloße Dulden
des Fahrens reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. Der Halter, der die Schlüssel
übergibt und den Fahrer alleine fahren lässt macht sich also genauso strafbar wie der
Halter, der auf dem Beifahrersitz sitzt.


Ab wann machen sich Fahrer und Halter strafbar?


Eine Strafbarkeit ist dann gegeben, wenn der Fahrer das Kraftfahrzeug ohne dafür gültige
Fahrerlaubnis führt. Das heißt, sobald der Fahrer das Auto im öffentlichen Straßenverkehr
fährt, macht er sich strafbar. Die Geschwindigkeit mit der er fährt ist hierbei ebenso
unbedeutend wie die Dauer, für die sich das Auto im öffentlichen Verkehr aufhält. Wer
ohne Führerschein kurz auf die Straße fährt, um die Einfahrt frei zu machen, macht sich
bereits strafbar. Genauso strafbar macht sich der Halter, der anordnet oder zulässt, dass
die Person ohne Fahrerlaubnis das Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.


Entscheidend ist die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum


Wer im eigenen Innenhof den Kindern das Fahren beibringt macht sich nicht strafbar, da
er sich auf Privatgelände aufhält, das für andere nicht frei zugänglich ist. Anders sieht es
aus, wenn sich die private Fahrstunde auf den Parkplatz des örtlichen Möbelhauses
verlagert. Der ist zwar Privatgrundstück, ist aber für Jeden frei zugänglich und damit
öffentlicher Raum. Wer hier ohne Fahrerlaubnis fährt oder fahren lässt, macht sich strafbar
nach § 21 StVG. Auch Feld- und Waldwege gehören zum öffentlichen Verkehrsraum und
dürfen nicht ohne Fahrerlaubnis befahren werden.


Die Pflichten des Halters beim Verleihen des Fahrzeugs


Der Halter macht sich nicht nur strafbar, wenn er jemanden fahren lässt, von dem er weiß,
dass eine Fahrerlaubnis nicht vorhanden ist. Auch wenn er es unterlässt sich vom
Bestehen einer Fahrerlaubnis zu vergewissern kann er sich strafbar machen. In der Praxis
folgt daraus, dass der Halter sich beim ersten Verleihen seines Fahrzeugs den
Führerschein des Anderen zeigen lassen sollte, um einer Strafbarkeit zu entgehen.
Danach kann er darauf vertrauen, dass die Person die Fahrerlaubnis behält und muss sie
sich nicht jedes Mal vorzeigen lassen. Die bloße Zusicherung, eine Fahrerlaubnis sei
vorhanden reicht jedoch nicht aus.
Verleihen Kinder ihr Auto an die Eltern, die sie jahrelang umhergefahren haben, können
sie allerdings darauf vertrauen, dass die Eltern einen gültigen Führerschein haben.


Fahrzeug an Person ohne Fahrerlaubnis überlassen, was nun?


Auch wenn Sie als Beifahrer in einer Verkehrskontrolle auf frischer Tat dabei ertappt
werden, Ihr Fahrzeug einem Fahrer ohne Führerschein zu überlassen, sollten Sie Ruhe
bewahren. Gegenüber der Polizei müssen und sollten Sie nur Angaben zu Ihrer Person
machen. Neben dem Schweigerecht haben Sie auch das Recht, umgehend einen Anwalt
zu kontaktieren. Hiervon sollten sie Gebrauch machen.
Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert und geben
Ihnen gerne eine Einschätzung Ihrer Lage in einer unverbindlichen und kostenlosen
Erstberatung per Mail, WhatsApp oder Telefon.
Kontaktieren Sie uns!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema