Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Anwaltshaftung

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Die Anwaltshaftung ergibt sich aus dem Anwaltsmandat, einem Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Falsche oder unvollständige Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Schadensersatzansprüche für den Mandanten nach sich ziehen. Eine Schadenswahrscheinlichkeit besteht nur, wenn der Mandant nicht darlegt, für welche Vorgehensweise er sich entschieden hätte und diese Wahrscheinlichkeit für alle in Betracht kommenden Szenarien gilt. 

Die Vermeidung von Schädigungen des Mandanten, durch Auswahl des "sichersten Weges", ist dabei oberstes Gebot. Kommt es zu einer schuldhaften Pflichtverletzung durch den Anwalt, hat der Mandant oder Dritte Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm daraus ein Schaden entstanden ist. Die Vermögenslage des Mandanten nach der Pflichtverletzung wird mit der hypothetischen Lage ohne Verletzung verglichen, wobei der Geschädigte so gestellt werden muss, als hätte der Anwalt korrekt beraten. Zuletzt wurde beobachtet, dass vermehrt verjährte Forderungen gerichtlich verfolgt werden und Klageanträge fehlerhaft gestellt werden.

Ausserdem stellt das Bank- und Kapitalmarktrecht  in seinen Ausprägungen eine komplexe Spezialmaterie dar, die besondere Kenntnisse erfordert, um als Anwalt einen Mandanten adäquat zu betreuen. Nicht umsonst ist für dieses Rechtsgebiet ein Fachanwaltstitel geschaffen worden.

Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts nicht nur auf die Beratung geschädigter Anleger und Investoren sowie die Vertretung von Bankkunden spezialisiert. Darüber hinaus beraten und vertreten wir durch Rechtsanwaltskollegen geschädigte Mandanten insbesondere in diesem Rechtsbereich.

Lässt der Mandant offen, für welche von mehreren möglichen Vorgehensweisen er sich bei pflichtgemäßer Beratung entschieden hätte, ist die notwendige Schadenswahrscheinlichkeit nur gegeben, wenn diese sich für alle in Betracht kommenden Ursachenverläufe ergibt. Es ist nicht notwendig, dass diese im gleicher Weise enstanden sind.

Allerdings muss sie für alle diese Ursachenverläufe dargelegt und bewiesen werden.

Rechtsverfolgungskosten und anwaltliche Zeithonorar

Vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten in Form anwaltlichen Zeithonorars können als Schaden grundsätzlich bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet verlangt werden.

Weitergehende Kosten nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn der Geschädigte dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalls für erforderlich und zweckmäßig halten durfte.

Es besteht die Darlegungspflicht  des Geschädigten.

Spezialkenntnisse in Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Nicht selten werden – auch von vermeintlich spezialisierten Anwälten – überhöhte oder fehlerhafte Klageanträge und Rechnungen gestellt, die drohende Verjährung von Ansprüchen außer Acht gelassen oder zu aussichtslosen Klagen geraten.

Die sich hieraus ergebenden Schäden können immens sein. Nicht nur, dass das Verfahren verloren gegangen worden ist und der vermeintlich sicher geglaubte Anspruch dem Mandanten nicht zugesprochen wird.

Neben den Kosten für den eigenen Anwalt muss der ohnehin schon geschädigte Mandant die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten zu tragen.

Des Öfteren werden Handlungsempfehlungen an Mandanten erteilt, die geeignet sind, deren Existenz zu gefährden oder gar zu zerstören.

Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen.

Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 19 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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