Broker-Edge – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Onlinehandelsplattform Broker-Edge, erreichbar unter broker-edge.co, bietet Handel mit Kryptowährungen, Forex-Handel und CFDs an, wirbt jedoch mit irreführenden Sicherheitsversprechen und einem Krypto-Rückvergütungsprogramm. 


Trotz Behauptungen, als bester Broker ausgezeichnet worden zu sein, fehlen jegliche konkrete Auszeichnungen, ein Impressum, Angaben zu Firmensitz oder Rechtsform, sowie eine transparente Kontaktmöglichkeit außer einer E-Mail-Adresse. Broker-Edge handelt dazu ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) in Deutschland, was nicht nur unerlaubt, sondern auch strafbar ist und somit schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen mit sich bringen kann. Anlegern wird daher dringend geraten, keine Geschäfte mit Broker-Edge zu tätigen.


Geschädigte Anleger können sich an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die über 30 Jahre Erfahrung im Kapitalanlagerecht und Anlagebetrug besitzen, um Unterstützung und Beratung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten zu erhalten.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Broker-Edge investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten oder Verluste erlitten haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Anleger unterstützt und diese zu ihren rechtlichen Möglichkeiten berät.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeit keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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