Burberry und CBH Abmahnung wegen Burberry Muster – kostenlose Ersteinschätzung

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Diese Woche erreichten uns wieder einige Abmahnungen der Burberry Limited, die in diesen Fällen von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner) vertreten wird.

Wir vertreten seit Jahren unzählige Mandanten, die eine entsprechende Abmahnung wegen der Verwendung der Marke „Burberry“ oder der Verwendung des „Burberry-Check“ Musters erhalten haben. Häufig handelt es sich um „kleine“ Anbieter, die selbstgemachte Waren anbieten und leichtfertig die Marken der Firma Burberry verwenden. Dies liegt u. a. daran, dass es möglich ist, Stoffe mit dem Burberry Muster online zu erwerben. Werden dann z. B. Armbänder oder Hundeleinen und/oder Tücher mit diesen Stoffen selbst hergestellt, ist eine Abmahnung von CBH und Burberry nicht selten die Folge.

Wenn Sie eine Abmahnung von CBH und Burberry erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Abmahnung wegen Markenverletzung aufgrund der Nutzung des Burberry Musters

Gegenstand der Abmahnung von CBH ist die angebliche markenrechtswidrige Verwendung des Burberry Musters sowie die Verwendung der Marke Burberry. Bei den uns vorliegenden Fällen ist typisch, dass die Marke in einem beschreibenden Kontext, z. B. „Burberry Muster“ oder „Burberry Style“ und/oder „Burberry Stil“ verwendet wird.

Auffällig ist auch der extrem hohe Gegenstandswert von 200.000 €, der von CBH und Burberry in diesen Abmahnung festgelegt wird. Aus Sicht der betroffenen Händler steht dieser in keinem Verhältnis zum Wert der Ware oder den getätigten Umsätzen. Es wird eine umfangreiche Unterlassungserklärung gefordert. Die betroffenen Unternehmer sollen zudem Auskunft erteilen. Die Auskunft dient der Vorbereitung des Schadenersatzes, der ggf. noch berechnet wird.

Wie sollte man auf die Abmahnung von Burberry und CBH reagieren?

Wir kennen die Abmahnung und den Gegner bereits und vertreten bundesweit in markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir haben dementsprechend bereits über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrecht-abmahnung-von-burberry-ltd-durch-cbh-rechtsanwaelte_116201.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-der-burberry-limited-und-cbh_116250.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/burberry-abmahnung-von-cbh-rechtsanwaelten-erhalten/

Wenn Sie eine Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „Burberry“ erhalten haben, sollten Sie zunächst unsere Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren.
  • Fristen einhalten.
  • Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  • Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Ob tatsächlich eine Verletzung der Markenrechte der Firma Burberry Limited gegeben ist, sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Es darf auch nicht übersehen werden, dass Unterlassungserklärungen über den reinen Wortlaut hinaus Beseitigungspflichten auslösen können. Eine Speicherung eines Onlineangebotes, die trotz Löschung noch einsehbar ist, kann hier schnell zu einer teuren Vertragsstrafe führen, wenn die Unterlassungserklärung vorschnell unterschrieben wurde.

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht in Münster


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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