Corona & Betrug: Fake-Shops, Soforthilfe, Drohbriefe. Ein Überblick

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Die COVID19 Corona Pandemie macht auch vor dem Strafrecht keinen Halt. Aufgrund der Pandemie sind verschiedene neue Betrugs-Modelle ins Leben gerufen worden, u.a. Corona Soforthilfe Subventionsbetrug oder Fake-Shops. Ich biete Ihnen als Anwältin für Strafrecht in München einen Überblick. 

Corona Fake-Shops

Mehrere sog. Fake-Shops bieten online Hygiene-Artikel wie Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel auf gefälschten Verkaufsplattformen an. Aufgrund der Aufmachung des Shops ist oftmals nur schwer zu erkennen, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Die Betrugsopfer überweisen Geld für die Produkte an die Verkäufer, erhalten jedoch niemals ihre Ware. In den meisten Fällen ist auch das Geld nicht wieder zu erlangen. Dabei handelt es sich um Betrug nach § 263 StGB. Die Schwierigkeit besteht hier in der Regel darin, dass die Ermittlungen der Behörden nach den Tätern im Sand verlaufen, da die Konten nicht auf eine bestimmte Person zurück zu verfolgen sind. 

Sind Sie Opfer eines Online Betrugs geworden? Sprechen Sie mich an, ich berate Sie als Anwältin für Strafrecht in München gern. Videoberatung oder vor Ort - flexibel & kompetent. 

Corona Soforthilfe Subventionsbetrug

Bundesweit laufen tausende Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft zu Anträgen auf Corona-Soforthilfen des Bundes und der Länder wegen Schäden in Millionenhöhe. Der Vorwurf lautet in den meisten Verfahren: Corona Soforthilfe Subventionsbetrug. 

Es ist strafbar, beim Antrag auf Corona Soforthilfe falsche Angaben zu den Voraussetzungen des Antrags zu machen  oder spätere Änderungen der Umstände nicht mitzuteilen. 

Lesen Sie mehr Informationen zum Soforthilfebetrug in meinem Rechtstipp: Corona Soforthilfe Subventionsbetrug: Was tun?

Corona Drohbriefe und Emails

Während der Corona Pandemie sind Fälle bekannt geworden, in denen Täter ihre Opfer per Brief oder Email kontaktieren, um Geld zu erpressen. Den Opfern wird zumeist über geschäftliche Email-Konten angedroht, dass ihre Familien oder sie selbst mit COVID19, d.h. dem Corona Virus, infiziert werden, sollten sie den Tätern nicht eine bestimmte Summe an Geld oder Bitcoin bezahlen. Dabei handelt es sich um eine Erpressung im strafrechtlichen Sinn. 

Sind Sie Opfer einer Corona Erpressung geworden? Wenden Sie sich in diesem Fall dringend an einen Anwalt & Verteidiger für Strafrecht!

Phishing mit der Corona Karte

Viele Personen haben während der Corona Pandemie eine Email bekommen, in der mit der sog. "Corona-Karte" geworben wird. Dies sei eine Karte, die in Echtzeit Corona Infektionen anzeigen soll. Durch Klick auf den Link zur Karte wird eine Schadsoftware auf den PC der Opfer geladen (sog. Malware), die Passwörter, Zugangsdaten, PIN, etc. abgreift. Dabei handelt es sich um einen Phishing-Angriff, d.h. um einen Cyber-Angriff.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Cybercrime: Cybercrime: Straftaten im Internet.

Sind Sie oder Ihre Firma Opfer eines Cyberangriffs geworden? Sprechen Sie mich an. Ihr Anwalt für Internetrecht, Cybercrime und Strafrecht in München. 


HAIDER Rechtsanwälte 

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