Corona-Test nach Urlaubs-Rückkehr: Kostenlose Stornierung möglich? Unser Tipp!

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Obligatorischer Corona-Test am Flughafen?

Aktuell wird diskutiert, ob sich Urlaubsrückkehrer in Zukunft vielleicht direkt am Flughafen einem Corona-Test unterziehen müssen oder alternativ für zwei Wochen in Quarantäne gehen. Vorgeschrieben war dies nach den so genannten Corona-Einreiseverordnungen grundsätzlich bereits für bestimmte Risikogebiete, die man auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes nachlesen konnte. Nunmehr soll aber nicht nur die Einhaltung dieser ohnehin schon bestehenden Regelungen mehr kontrolliert werden, sondern möglicherweise auch für weitere Gebiete ein Corona-Test oder Quarantäne obligatorisch werden. Vielleicht sogar dann, wenn für das entsprechende Gebiet keine Reisewarnung vorliegt.


Obligatorischer Corona-Test: Möglichkeit der kostenlosen Stornierung meiner Reise?

Viele Urlauber, die vielleicht bereits zuvor recht kritisch ihrem Urlaub entgegen gesehen haben, fragen sich nun, ob dies nicht endgültig bedeutet, dass ihnen die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung ihrer Reise eingeräumt werden muss.

Tatsächlich muss man sagen, dass grundsätzlich überhaupt nur eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bei Pauschalreisen vor Reiseantritt nach dem Gesetz denkbar ist. Und auch hier werden durchaus erhebliche Anforderungen gestellt, um dem Urlauber eine kostenlose Stornierung zu ermöglichen. Das Gesetz spricht hier von so genannten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.


Reise erheblich beeinträchtigt?

Wenn man sich nun die Frage stellen, ob die Reise durch den Corona-Test erheblich beeinträchtigt wird, so muss man einräumen, dass die Reise am Urlaubsort eigentlich gar nicht beeinträchtigt wird, sondern erst durch den Corona-Test bzw. die Quarantäne nach der Rückkehr. Unklar ist, wie die Gerichte dies nun bewerten werden. Tatsächlich muss man sagen, dass in den allermeisten Fällen mit dem Veranstalter diskutiert wird, wenn der Reisende sich auf eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit beruft. Etabliert hat sich inzwischen nur die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als relativ sichere Sache für die kostenlose Stornierungsmöglichkeit. Keine Diskussionen kann es natürlich auch dann geben, wenn die Reise durch den Veranstalter selbst storniert wird. Doch Reisende brauchen durchaus gute Nerven, wenn sie darauf setzen, denn die Stornierung durch den Veranstalter erfolgte häufig sehr kurzfristig vor Reiseantritt. Dann also, wenn den Reisenden nach den vertraglichen Regelungen schon erhebliche Stornokosten treffen würden.


Unser Tipp

Wer sich sicher ist, dass er keinesfalls die Reise antreten möchte und auch nicht das Risiko eingehen will, dass der Veranstalter vielleicht nicht storniert, der sollte sich genau mit den Umständen seiner Reise beschäftigen und möglichst viele Aspekte zusammentragen, um eine kostenlose Stornierung durchzusetzen. Jeder einzelne Aspekte, wie etwa die Tatsache, dass das gebuchte Spa vor Ort nicht verfügbar ist, das gebuchte Buffet nicht angeboten wird, das eigentlich gewünschte Hotel geschlossen war, ständig Massen getragen werden mussten und auch noch ein Corona-Test am Schluss drohte, mögen vielleicht nicht die kostenlose Stornierung rechtfertigen. In der Gesamtbetrachtung kann man möglicherweise sodann aber sehr wohl dazu kommen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise anzunehmen ist. Ein Restrisiko für Urlauber wird bleiben, je fleißiger man aber Aspekte zusammengestellt hat, desto besser ist man für eine Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter gerüstet.

Mehr Infos auch in dem Video.


Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


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