Corona – Unternehmen in der Krise - Ist der Schaden möglicherweise versichert?

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Die Coronakrise trifft viele Unternehmen hart. Etliche stehen – trotz staatlicher Unterstützung – kurz vor dem Aus, was auch die bereits deutlich erhöhte Zahl von Insolvenzanmeldungen zeigt.

Ob und wann sich die Lage wieder normalisiert und welche Effekte das Konjunkturprogramm hat, ist noch nicht absehbar. Anzunehmen ist, dass der Schaden für viele Unternehmen jedenfalls gewaltig bleibt.

Allerdings sind viele Unternehmen grundsätzlich gegen Umsatzausfälle versichert.

Besteht also nicht die Möglichkeit, hier den Schaden der durch Ausfälle, Corona und die staatlichen Maßnahmen entstanden ist, von der Versicherung erstattet zu bekommen?

Ist ein Schaden resultierend aus der (zwangsweisen) Schließung einzelner Betriebe versichert?

Mein Rat:

Versicherungsrechtlich gilt dabei, was so bereits vielfach veröffentlicht worden ist, dass Umsatzausfälle die auf eine Pandemie zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Ob diese Ausschlüsse tatsächlich haltbar sind, ist jedoch durchaus zu hinterfragen. Es kommt auf die im Einzelfall gültigen Versicherungsbedingungen und deren Ausgestaltung an.

Auch vor diesem Hintergrund sind einige Versicherungsunternehmen zwischenzeitlich bereit, Schäden zumindest teilweise zu übernehmen. Für eine kulanzweise Regelung besteht im Einzelfall auch bei unklarem Versicherungsschutz durchaus Raum.

Einige Unternehmen dürften auch davon profitieren, dass sie über eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung abgesichert sind, welche als solche grundsätzlich auch bei einer Pandemie greift. Hier lehnen zwar viele Versicherer eine Regulierung ab und berufen sich auf die spezielle Ausgestaltung des Vertragswerkes.

Jedoch wird das Argument -COVID-19 habe es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ja nicht gegeben- rechtlich nicht haltbar sein. Die meisten Versicherungsbedingungen beziehen sich nämlich auf §§ 6, 7 des Infektionsschutzgesetzes, sodass ein grundsätzlicher Ausschluss aus den Versicherungsbedingungen nicht greift.

Unternehmen ist vor diesem Hintergrund in jedem Fall anzuraten, sich im Detail mit ihrem konkreten Versicherungsschutz zu befassen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.

Im Einzelfall ist es durchaus realistisch, Zahlungen von der Versicherung zu erhalten.

Gerne können Sie auf mich zukommen und ich prüfe die Erfolgsaussichten und setzte Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich für Sie durch. Auch kläre ich dazu ab, ob eine Rechtsschutzversicherung greift.

Ihre

Yasmin Welz

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht


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