Coronavirus: Kündigung wegen Quarantäne wirksam?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Vor dem Urlaub fragt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter, ob er in ein Risikogebiet reist. Dieser bejaht und nennt als Urlaubsziel „Spanien“. Daraufhin droht der Arbeitgeber ihm die Kündigung für den Fall an, dass er nach seinem Spanien-Urlaub in Quarantäne gehen muss. Wäre diese Kündigung wirksam? Dazu der Kündigungsschutz-Experte Anwalt Bredereck:

Nein, mit dieser Begründung wäre eine Kündigung unwirksam! Würde der Arbeitnehmer gegen die Kündigung rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreichen, würde er die Klage aller Voraussicht nach gewinnen, oder eine hohe Abfindung verhandeln können – so meine Prognose.

Warum? Dafür muss man wissen: Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er in ein Risikogebiet reist und danach gegebenenfalls in Quarantäne muss? Meiner Ansicht nach: Nein. Denn: Es gibt kein Reiseverbot, es gibt nur eine Reisewarnung, und die besagt lediglich, dass man sich durch den Aufenthalt in einem bestimmten Land oder Gebiet einem höheren Gesundheitsrisiko aussetzt.

Sich in seiner Freizeit einem erhöhten Gesundheitsrisiko auszusetzen, reicht für eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung regelmäßig nicht aus. Üblicherweise verpflichtet man sich mit dem Arbeitsvertrag nicht dazu, sämtliches Risiko in seiner Freizeit auszuschließen. Arbeitnehmer dürften sonst nicht Ski fahren lernen, auf Mountainbike-Tour gehen, Motorrad fahren oder Inlineskates ausprobieren.

Ein Arbeitnehmer darf sich zu einem gewissen Grad in seiner Freizeit selbst gefährden, ohne dass er deshalb seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und eine (wirksame) Kündigung riskiert.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Steht Ihnen eine Kündigung bevor? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema