Das Sorgerecht - Die wichtigsten Grundlagen im Überblick

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Das Thema Sorgerecht ist immer eine emotionale Angelegenheit. Beim Sorgerecht geht es jedoch vor allem um das Wohl des Kindes.

Relevant werden Fragen zum Sorgerecht, wenn ein Elternpaar sich trennt. Hier kommt es hinsichtlich der gemeinsamen Kinder häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Eltern.

Es stellen sich Fragen, wie wo soll das Kind zukünftig leben und wer entscheidet über wichtige Angelegenheiten, die das gemeinsame Kind betreffen.

Wie ist das Sorgerecht unterteilt? 

Das Sorgerecht ist in die Bereiche Personensorge und Vermögenssorge zu unterteilen.

Die Personensorge umfasst die Bereiche Pflege, Erziehung, die Wahl der Schule des Kindes und die Wahl der Ausbildung des Kindes.

Unter die Vermögenssorge fallen Aspekte der finanziellen Angelegenheiten des Kindes.

Wer hat das Sorgerecht nach einer Trennung? Was sind die Voraussetzungen für ein alleiniges Sorgerecht?

Wenn sich verheiratete Paare trennen und scheiden lassen, verbleibt es bei einem leiblichen Kind grundsätzlich bei der gemeinsamen Sorge der beiden Elternteile.

Uns erreichen viele Anfragen, auf welchem Weg und unter welchen Voraussetzungen man das alleinige Sorgerecht beantragen kann.

Die Beantragung des alleinigen Sorgerechts setzt voraus, dass schwerwiegende Gründe vorliegen müssen. Diese schwerwiegenden Gründe müssen einen Entzug des Sorgerechts rechtfertigen müssen. Vor allem aber muss der Entzug des Sorgerechts dem Kindeswohl entsprechen. Beispielhaft kommt ein Entzug des Sorgerechts in Frage, wenn ein Elternteil alkoholsüchtig ist, drogensüchtig ist, oder gegenüber dem Kind oder dem anderen Elternteil gewalttätig auftritt. In diesen Fällen muss das Kindeswohl geschützt werden. 

Wie wird das gemeinsame Sorgerecht der Eltern ausgeübt? 

Im Regelfall kann derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, über alle Angelegenheiten des täglichen Lebens wie Ernährung und Kleidung, allein entscheiden. 

Über wichtige Angelegenheiten über die Angelegenheiten des täglichen Lebens hinaus, haben jedoch beide Elternteile gemeinsam zu entscheiden.

In diesem Zusammenhang zählen zu wichtigen Angelegenheit Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, unter anderem wenn Operationen anliegen. Auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht fällt als Teilbereich der elterlichen Sorge unter einer wichtigen Angelegenheit. Weitere Beispiele sind erforderliche ärztliche Behandlungen, Die Wahl der Schulart und die Wahl des Ortes der Schule. Eine wichtige Angelegenheit ist auch, wenn das Kind vermögend sein sollte, wie mit diesem Vermögen umzugehen ist. Beispielsweise wie es im Interesse des Kindes angelegt werden kann. In diesen Bereichen entfachen meist Streitigkeiten zwischen den Kindeseltern. 

Was passiert bei Unstimmigkeiten zwischen den Eltern?

Bei Unstimmigkeiten kann hier das Familiengericht herangezogen werden. Das Familiengericht wird einem der beiden Elternteile die Entscheidungsbefugnis übertragen.

Auch im Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten sich viele Elternteile nach einer Trennung. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt die Entscheidungsbefugnis über den Aufenthaltsort und den Lebensmittelpunkt des Kindes. Auch hier kann es erforderlich sein, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Das Familiengericht entscheidet dann, das Wohl des Kindes im Blick, über den Aufenthaltsort des Kindes.

Wie ist Rechtslage, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind?

Sind die Elternteile nicht miteinander verheiratet gilt, dass zunächst die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht zufällt. Erst wenn beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam tragen möchten und der Kindesvater hierzu eine Erklärung abgibt, kann das gemeinsame Sorgerecht begründet werden.

Langanhaltende Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sorgerechtes sollten vermieden werden, zumal die betroffenen Kinder unter den andauernden Streitereien der Eltern leiden. Ratsam ist im Interesse des Kindes daher eine zügige, und wenn möglich, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Sollten auch Sie Fragen zum Sorgerecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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