Dashcam-Aufzeichnungen sind zwar grundsätzlich verwertbar, aber ...

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Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 15.05.2018 festgestellt, dass eine in einem Unfallhaftpflichtprozess vorgelegte Dashcam-Aufzeichnung des Unfallgeschehens grundsätzlich auch dann verwertbar ist, wenn sie gegen Datenschutzrecht verstößt.

Der Entscheidung lag ein Streit über einen Unfall zugrunde, der von dem geschädigten Kläger mit einer Dashcam aufgezeichnet wurde. Die Vorinstanzen verwerteten das vorgelegte Video nicht, da die Aufzeichnung gegen Datenschutzrecht verstoße und einem Beweisverwertungsverbot unterliege.

Der Bundesgerichtshof sah das nun anders. Zwar stelle eine permanent anlasslose Videoaufzeichnung des Verkehrsgeschehens einen Verstoß gegen Datenschutzrecht dar. Dies führe aber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot. Die Regelungen des Datenschutzrechtes zielten nämlich nicht auf ein Beweisverwertungsverbot ab. Im Übrigen komme es daher auf eine Interessenabwägung an. Da sich das Geschehen im öffentlichen Straßenraum ereignet habe, in den sich der Beklagte freiwillig selbst begeben habe und sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt habe, könne sein Recht auf informelle Selbstbestimmung das Interesse des Klägers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche nicht überwiegen.

Der BGH wies aber darauf hin, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen mit hohen Geldbußen geahndet werden können. Dies gilt mit dem Wirksamwerden der DS-GVO am 25.5.2018 umso mehr.

Wer sich also zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen dafür entscheidet, ein Dashcam-Video des Unfalls als Beweismittel in das Verfahren einzuführen, muss damit rechnen, dass der Unfallgegner dies der datenschutzrechtlichen Aufsicht meldet und er zwar möglicherweise den Schadensersatzprozess gewinnt – aber wegen eines Datenschutzrechtsverstoßes ein hohes Bußgeld zahlen muss. Ob es sich lohnt, dieses Risiko einzugehen, sollte ein Unfallgeschädigter sich gut überlegen und sich (nicht nur deshalb) anwaltlichen Rat suchen. 


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