Der IDO-Verband fordert Vertragsstrafen ein

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Aktuell wurde mir ein Schreiben des IDO-Verbands vorgelegt, in welchem dieser von meinem Mandanten die Zahlung einer Vertragsstrafe fordert.

Was ist der Hintergrund der Forderung des IDO?

Nach den Angaben in den Abmahnungen vertritt der Verband derzeit ca. 2100 Mitglieder, darunter Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler und Rechtsdienstleistungsunternehmen.

Der Mandant hatte eine Abmahnung wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes erhalten und daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Nun moniert der IDO, dass der Mandant weiterhin gegen die Unterlassungserklärung verstoße und daher die Zahlung einer Vertragsstrafe verwirkt sei.

Wie sollten Sie sich bei einer Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung des IDO verhalten?

Der IDO-Verband ist seit langem dafür bekannt, im Namen seiner Mitglieder gegen Verstöße gegen das UWG konsequent vorzugehen. Dabei ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es falsch wäre, die Abmahnungen des IDO-Verbands als bloße Abzocke abzutun und die Abmahnungen zu ignorieren. Dies kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Aus meiner Erfahrung weiß ich zu sagen, dass der IDO-Verband sich nicht scheut, gerichtlich vorzugehen, wenn auf eine Abmahnung nicht oder nicht rechtzeitig reagiert wird.

Aber auch dann, wenn auf die Abmahnung reagiert wird und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist es wichtig, darauf zu achten, dass das abgemahnte wettbewerbswidrige Verhalten vollständig abgestellt wird, da der IDO-Verband sonst hohe Vertragsstrafen fordern kann.

Wenn Sie auch eine Abmahnung oder eine Vertragsstrafenforderung des IDO-Verbands erhalten haben, können Sie sich jederzeit für eine kostenlose Ersteinschätzung an mich wenden. Ich helfe Ihnen gerne bundesweit.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!


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