Der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung

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Abmahnung des VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung

Der VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wurde zur Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung von Normen für faire Wettbewerbsbedingungen gegründet. In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass der Verein bereits 1885 gegründet wurde und Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistungen umfasst. Regelmäßig mahnt er im Zuge dessen Gewerbetreibende ab, die ein nach seiner Ansicht unlauteres Wettbewerbsverhalten aufweisen.

In der vom VGU Verein kürzlich ausgesprochenen Abmahnung wird der Betroffenen vorgeworfen, sie habe auf der Plattform „rakuten.de“ ein Angebot üb er eine LED Deckenleuchte veröffentlicht. In der Überschrift und im Angebotstext würde sie dabei die Ankündigung „5 Jahre Garantie“ verwenden. Nach Ansicht des VGU bedarf der Verwendung dieser Garantiewerbung der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch dieses Garantieangebot nicht eingeschränkt werden. Ferner fordert § 479 BGB Angaben zum Inhalt der Garantie und die wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung dieses Rechts erforderlich sind. Dies Angaben würden dem Verkaufsangebot, das Gegenstand der Abmahnung ist, fehlen. Dies stelle nach Ansicht des VGU einen Verstoß gegen § 2 UKlaG und §§ 3, 3a und 5a UWG dar, wodurch Ansprüche des VGU gegen die Betroffene begründet seien.

Schon vor einiger Zeit ist der VGU Verein aufgrund des Verschickens einer Abmahnung bekannt geworden.

Der VGU fordert für diesen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten iHv. 208,25 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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