Die Rechtssituation des wartenden Patienten

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Wer hat noch nie gefühlte 5 Stunden im Wartezimmer eines Arztes zugebracht, oder ein halbes Jahr auf einen Facharzttermin gewartet? Bei vielen Arztpraxen ist die Wartesituation leider sehr unbefriedigend. Da stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten der Patient hat.

Warten auf einen Termin

Nicht selten muss der Patient mehrere Monate Wartezeit in Kauf nehmen um einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen. Der Gesetzgeber hat hierauf bei akuten Fällen reagiert. So sind die kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 Abs. 1a SGB V verpflichtet, eine Terminvermittlungsstelle vorzuhalten. An diese kann sich ein Patient wenden, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen einen Facharzttermin erhält. Voraussetzung ist, dass der Patient vom Hausarzt eine als dringlich gekennzeichnete Überweisung erhalten hat. Er muss dann aber auch ca. 30 Minuten längere Wege in Kauf nehmen. Kann die Vermittlungsstelle nicht einen Termin innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung stellen, kann sich der Patient ambulant im Krankenhaus behandeln lassen.

Warten auf den Arzt

Bei den Zeiten, die der Patient im Wartezimmer verbringt, ist zu unterscheiden, ob er den Arzt mit oder ohne Termin aufsucht. Zu beachten ist, dass der Arzt immer Notfälle vorziehen darf und muss, was natürlich der Arzt zu beurteilen hat. Treten allerdings trotz Termins regelmäßig ca. 30 Minuten überschreitende Wartezeiten auf, so kann der Patient ggf. Schadensersatz geltend machen. Häufig ist dann aber die Problematik, dass ein konkreter Schaden, etwa ein Verdienstausfall, beziffert werden muss. Einen solchen hat der Patient regelmäßig dann nicht, wenn er arbeitsunfähig ist.

Fazit

Wer keinen Facharzttermin bekommt, kann sich an die Terminvermittlungsstelle wenden. Er darf aber nicht darauf hoffen, bei seinem Wunscharzt einen Termin zu bekommen. Wer wiederum unangemessen viel Zeit im Wartezimmer verbringt, sollte sich zunächst beim Arzt beschweren. Nur wenn er Kenntnis hat, kann er etwas verbessern. Hat man aufgrund regelmäßiger Beobachtung jedoch das Gefühl, dass die Organisation mangelhaft ist, so sollte man sich ggf. auch an die kassenärztliche Vereinigung oder die Krankenkasse wenden.


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