Doppelname bei Eheschließung: Wie funktioniert das genau und was ist zulässig?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Vor der Heirat stellt sich für viele Paare die Frage, welcher Name denn nach der Heirat geführt werden soll. Grundsätzlich haben Paare die freie Wahl, wessen Name zukünftig als Familienname geführt werden soll. Nicht möglich ist es allerdings, eine Kombination aus beiden Namen als Familienname zu bestimmen.

Kombination der Nachnamen möglich?

Wenn also Frau Weber Herrn Schneider heiratet, haben sie die Wahl, ob der Familienname Weber oder Schneider sein soll. Eine Kombination aus beiden Namen als Familienname, also Weber-Schneider und auch Schneider-Weber funktioniert als Familienname nicht. Wenn sie sich nicht einigen können oder wollen, kann auch jeder seinen bisherigen Nachnamen behalten.

Es gibt für diejenigen, der seinen Nachnamen „aufgibt“, letztlich eine Möglichkeit, diesen Namen zu behalten – aber eben nur für sich – und dem Familiennamen voran- oder nachstellen. Wenn Frau Weber und Herr Schneider sich also auf den Familiennamen Schneider einigen, kann Frau Weber künftig Weber-Schneider oder Schneider-Weber heißen. Einigt man sich auf dem Familiennamen Weber, hat Herr Schneider die gleichen Kombinationsmöglichkeiten.

Gemeinsamer Familienname als Grundsatz

Für den Familiennamen gilt der Grundsatz, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen, den sogenannten Ehenamen, bestimmen sollen. Diesen Namen erhalten dann auch die Kinder der Ehegatten.

Was aber, wenn zwei Personen mit gleichem Nachnamen heiraten: Dürfen sie dann einen Doppelnamen annehmen? Wenn also beispielsweise Anna Müller und Andreas Müller heiraten, könnte dann der Doppelname Müller-Müller geführt werden? Diese Frage lässt sich klar beantworten: Eine Kombination aus gleichen Nachnamen ist nicht zulässig. Müller-Müller wäre gewissermaßen auch kein Doppelname, sondern eine Namensverdopplung. Hier muss schließlich auch kein Ehegatte seinen eigenen lieb gewonnenen Namen aufgeben.

Mit Ausnahme der „Namensverdoppelung“ sind aber der Kreativität der Ehegatten keine Grenzen gesetzt und niemand muss auf seinen Namen verzichten, wenn er dies nicht möchte.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät sowohl private Mandanten als auch Unternehmen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.

Foto(s): ©Adobe Stock/satura_

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Ihre Spezialisten