DSGVO-Abmahnung erhalten? Fallstricke der Datenschutz-Grundverordnung – jetzt richtig handeln

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Vor knapp einem Jahr trat die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft und seitdem häufen sich Abmahnungen von Unternehmen oder Abmahnverbänden, die Wettbewerber wegen einer fehlerhaften Umsetzung der DSGVO rügen.

Als Abmahngrund wird zumeist eine fehlerhafte oder komplett fehlende Datenschutzerklärung angebracht. Das liegt daran, dass diese zum einen sehr fehleranfällig sind und zum anderen auch für jedermann öffentlich einsehbar und damit kontrollierbar sind. Ursächlich ist oft eine Unregelmäßigkeit bei den Updates der Datenschutzerklärung, sodass diese nicht auf den aktuellen Rechtsstand angepasst ist.

Gerügt werden häufig fehlende SSL-Protokolle oder fehlende Verschlüsselung der Kontaktformulare sowie eine fehlerhafte Einbindung von Facebook-Like-Buttons.

Bisher ist allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung darüber bekannt, ob die gerügten DSGVO-Verstöße auch Wettbewerbsrechtsverstöße darstellen. Einige nehmen das an, weil durch die ersparten Aufwendungen ein Wettbewerbsvorteil entsteht.

Als Unternehmer ist es also wegen der unwägbaren Situation umso wichtiger, immer eine aktuelle Datenschutzerklärung bereit zu stellen und diese regelmäßig überprüfen zu lassen, um nicht in das Visier von Abmahnverbänden zu geraten. 

Als Abgemahnter empfehlen wir Ihnen, die üblichen Tipps zu beachten: Zunächst sollten Sie die gesetzte Frist einhalten und die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben, sondern diese durch eine modifizierte Unterlassungserklärung ersetzen lassen. Gerichtliche Schritte sollten wegen der enormen Kosten vermieden werden. Sprechen Sie uns gerne auch im Rahmen unserer kostenfreien und für Sie vollkommen unverbindlichen Ersteinschätzung an und wir erstellen eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Schritte.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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