Düsseldorfer Tabelle 2023

  • 1 Minuten Lesezeit

Mehr Geld für Kinder

Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde veröffentlicht. Entgegen der Prognose wurden die Kindesunterhaltsbeträge aufgrund eines neuen Existenzminimumberichts um mehr als 10 % angehoben.

So wurden die Beträge für das Existenmimum von Kindern für 2023 und 2024 festgesetzt:            

Jahr
2023
2024
Regelsatz
4.248
4.548
Bildung und Teilhabe
336
336
Kosten derUnterkunft
1.152
1.188
Heizkosten
288
312
sächliches Existenz-minimum
6.024
6.384

Hier finden Sie den gesamten Existenzminimumbericht:

14. Existenzminimumbericht 

Das Existenzminimum bestimmt den Mindestunterhalt der zweiten Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle, der € 6.024 : 12 beträgt, also 502,00 monatlich.

Diese Erhöhung  wird durch die Erhöhung des Kindergelds auf € 250,00 für das erste bis dritte Kind nicht kompensiert. 

Die monatlichen Zahlbeträge erhöhen sich deshalb um rund 9 bis 10 %.

Die neue Tabelle finden Sie hier:

Düsseldorfer Tabelle 2023

Der Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes richtet sich gemäß § 1612a I S. 2  BGB seit dem 01.01.2016 unmittelbar nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminium des minderjährigen Kindes. Zur Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vor, zuletzt den 13. Existenzminimumbericht (BT-Drucks. 19/22800). Der konkrete Betrag des Mindestunterhalts ist gemäß § 1612a IV BGB alle zwei Jahre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung neu festzulegen. 

Die Kindergelderhöhung wurde mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossen.

Foto(s): UlrikeKöllner

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ulrike Köllner

Beiträge zum Thema