Eigenbedarf: Diese Rechte haben Mieter

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Vertrag, der zerrissen wird

Die Eigenbedarfskündigung ist ein vieldiskutiertes Thema im Mietrecht und stellt für Mieter eine unangenehme Situation dar. Doch was bedeutet Eigenbedarf eigentlich genau und welche Rechte haben Mieter in einem solchen Fall? Im folgenden Rechtstipp werden die wichtigsten Aspekte der Eigenbedarfskündigung bei Mietverträgen über Wohnraum erläutert.

Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder nahe Verwandte benötigt. Der Vermieter muss dabei einen berechtigten und nachvollziehbaren Grund für den Eigenbedarf darlegen. Eine pauschale Begründung genügt nicht. Typische Gründe können etwa der Einzug eines Familienmitglieds, die Erweiterung des eigenen Wohnraums oder die Pflegebedürftigkeit des Vermieters sein.

Voraussetzungen für eine wirksame Eigenbedarfskündigung

Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Berechtigtes Interesse des Vermieters: 
    Der Vermieter muss einen nachvollziehbaren und rechtlich anerkannten Grund für den Eigenbedarf haben. Diese Gründe sind im Gesetz geregelt. Ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, muss in jedem Fall individuell rechtlich geprüft werden. Es kommt - wie so oft - auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

  2. Schutz des Mieters: 
    Der Mieter darf durch die Eigenbedarfskündigung nicht unangemessen benachteiligt werden. Das Gesetz sieht daher bestimmte Schutzvorschriften vor, beispielsweise eine angemessene Kündigungsfrist. Der Vermieter kann also den Mieter nicht innerhalb weniger Tage einfach auf die Straße setzen.

  3. Schriftform: 
    Die Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für den Eigenbedarf klar und deutlich benennen. Nur so hat der Mieter die Möglichkeit zu überprüfen, ob ein wirksamer Kündigungsgrund wegen Eigenbedarf vorliegt.

  4. Kein sozialer Härtefall: 
    Besondere Härtefälle können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mieter aufgrund seines Alters oder seiner Gesundheit besonderen Schutz benötigt. Auch eine suizidale Gefährdung des Mieters kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Härtefalleinwand begründen.

Rechte des Mieters bei einer Eigenbedarfskündigung

Trotz Eigenbedarfskündigung stehen dem Mieter bestimmte Rechte zu:

  1. Widerspruchsmöglichkeit: 
    Der Mieter kann gegen die Eigenbedarfskündigung innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Dieser sollte jedoch gut begründet sein und sich beispielsweise auf soziale Härtefälle oder Formfehler in der Kündigung stützen. Bei Zweifeln sollte vorab in jedem Fall ein erfahrener Anwalt oder eine erfahrene Anwältin mit der rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung beauftragt werden.

  2. Angemessene Kündigungsfrist: 
    Der Vermieter muss dem Mieter eine angemessene Zeit einräumen, um eine neue Wohnung zu finden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, wenn das Mietverhältnis nicht länger als fünf Jahre bestand. Bestand das Mietverhältnis länger als fünf Jahre, verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Eine neunmonatige Kündigungsfrist muss eingehalten werden, wenn das Mietverhältnis mehr als acht Jahre bestand. 

  3. Recht auf Schadensersatz: 
    Falls die Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, kann der Mieter unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mieter infolge der Kündigung Umzugskosten oder höhere Mietkosten für eine neue Wohnung hatte.

Fazit

Die Eigenbedarfskündigung ist ein komplexes Thema im Mietrecht, das sowohl für Vermieter als auch für Mieter wichtige rechtliche Fragen aufwirft und immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führt. Nicht selten bestehen erhebliche Rechtsirrtümer auf Mieter- oder Vermieterseite. Es ist daher ratsam, bei Eigenbedarfskündigungen und auch bei ordentlichen oder fristlosen Kündigungen Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren und etwaige Rechtsverstöße von Anfang an zu erkennen. 

Foto(s): Titelbild von Mohamed Hassan auf Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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